Bremsleuchten,
Kraftfahrzeugtechnik: nach § 53 StVZO paarweise am Heck angeordnete Leuchten; sie zeigen durch rotes, auch bei Tag deutlich aufleuchtendes Licht nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse an; bei Kombination mit der Schlussleuchte ist für das Bremslicht die fünffache Lichtstärke erforderlich. Zusätzlich kann an der Heckscheibe von Personenkraftwagen ein weiteres Paar Bremsleuchten angebracht werden.