BEIORDNEN
beiordnen: übersetzung
bei||ord|nen 〈V. tr.; hat〉
1. etwas einer Sache \beiordnen gleichberechtigt danebenstellen, hinzufügen
2. jmdn. jmdm. \beiordnen beigeben, zur Seite stellen
● \beiordnende Konjunktion 〈Gramm.〉 = koordinierende Konjunktion
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bei|ord|nen <sw. V.; hat:
1. zuordnen, zuteilen, an die Seite stellen, beigeben:
jmdm. mehrere Fachleute b.
2. (Rechtsspr.) zum Pflichtverteidiger, zur Pflichtverteidigerin bestellen.
3. (Sprachwiss.) nebenordnen.
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bei|ord|nen <sw. V.; hat: 1. zuordnen, zuteilen, an die Seite stellen, beigeben: jmdm. mehrere Fachleute b.; Er wurde Desaix beigeordnet, der ... mit seiner Armee in tollem Zug nach Oberägypten jagte (Ceram, Götter 93); Dem Blutkreislauf wird das Lymphgefäßsystem beigeordnet (Medizin II, 19). 2. (Rechtsspr.) zum Pflichtverteidiger bestellen: Er legte Wert auf den Hinweis, er sei „nur beigeordnet“, nur Pflichtverteidiger (Spiegel 9, 1966, 61). 3. (Sprachw.) nebenordnen.