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AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER

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ausländische Arbeitnehmer,
 
Bezeichnung für Arbeitskräfte fremder Staatsangehörigkeit, die auf gegebener Rechtsgrundlage, d. h. Freizügigkeit innerhalb der Staaten der EU (einschließlich Staaten der EFTA mit Ausnahme der Schweiz) oder Aufenthaltsgenehmigung (Ausländer) und Arbeitserlaubnis im Gastland erwerbstätig sind. Sie werden, inzwischen allerdings seltener, auch Gastarbeiter genannt, was auf den ursprünglichen zeitlich begrenzten Aufenthalt hindeuten soll.
 
 Geschichtliche Entwicklung
 
Die Arbeitsmigration und damit ausländische Arbeitnehmer gibt es, seit der Nationalstaat konkrete Formen angenommen hat. Mit zunehmender Industrialisierung verließen Menschen in beachtlicher Anzahl ihre Heimat, um in anderen Ländern durch Arbeit ihre Existenz zu sichern.
 
Gründe für solche Wanderungen sind neben Krieg, Verfolgung, Überbevölkerung auch immer wirtschaftliche Gegebenheiten wie die Freisetzung ländlicher Bevölkerung auf der einen Seite (»push-Faktor«) und Bedarf an industriellen Arbeitskräften sowie neuerdings auch an hochqualifizierten Spezialisten auf der anderen Seite (»pull-Faktor«).So gab es bereits im 19. Jahrhundert im Zuge der westeuropäischen Industrialisierung wellenartige Wanderungsbewegungen, die dazu führten, dass etwa um 1850 in Frankreich eine halbe Million »Fremde« lebten. Im Deutschen Reich lag die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer in Landwirtschaft, Bergbau, Industrie und Bauwesen um 1910 bei knapp einer Million.
 
Heute haben die mit der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern zusammenhängenden Probleme aus drei Gründen einen gesellschaftspolitisch hohen Stellenwert. Erstens ist die absolute Zahl der ausländischen Arbeitnehmer wesentlich größer als früher, und durch Familiennachzug sowie regionale (auf Industriezentren und Großstädte) und lokale Konzentrationen (auf einzelne Stadtteile) ergeben sich neue infrastrukturelle Veränderungen. Zweitens besteht die zunehmende Tendenz von einer zunächst nur auf vorübergehenden Aufenthalt angelegten Ausländerwanderung zu einem Daueraufenthalt im Gastland. Drittens ist die Sichtbarkeit der Ausländerbevölkerung sehr viel höher; ein großer Teil kommt aus anderen Kulturkreisen und wird im Gastland wegen anderer Sitten und Religion als »fremd« empfunden.
 
Bis Ende der 1990er-Jahre galt die Aussage, Deutschland sei kein Einwanderungsland, obwohl die Fakten eher für das Gegenteil sprachen. Seither zeichnet sich ein Paradigmenwechsel ab. Der Fachkräftebedarf in den Unternehmen der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und der längerfristige, bereits heute erkennbare Rückgang der deutschen Erwerbsbevölkerung ab etwa 2010 führten zu Überlegungen, wie eine im wesentlichen an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausgerichtete Zuwanderung rechtlich zu gestalten sei. In einem ersten Schritt kam es 2000 zur sogenannte Green-Card-Regelung (Arbeitserlaubnis), die es deutschen Betrieben ermöglicht, ausländische Arbeitskräfte mit einem Hochschulabschluss in einem IuK-Beruf (oder einem Jahreseinkommen von mindestens 100 000 DM) bis zu 5 Jahren zu beschäftigen. Die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte war zunächst auf 10 000 (Erhöhungsmöglichkeit auf 20 000) begrenzt, wobei das Kontingent nach Ablauf des ersten Jahres noch nicht ausgeschöpft wurde. In Vorbereitung auf ein neues Zuwanderungsgesetz, das das gesamte Ausländerrecht (einschließlich Asylrecht) reformieren und vereinheitlichen soll, legte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission unabhängiger Experten (Zuwanderungskommission) Mitte 2001 ein Gutachten zur dauerhaften Regelung einer gesteuerten Zuwanderung vor. Kernelemente sind: Die Zuwanderung wird an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausgericht und entsprechend begrenzt. Arbeitszuwanderer können sich bei Integrationsfähigkeit und -bereitschaft auf Dauer in Deutschland niederlassen. Ihre Auswahl kann nach einem Puktesystem erfolgen, bei dem Alter, Deutschkenntnisse und Qualifikation einen hohen Stellenwert besitzen. Die Teilnahme an Integrationskursen soll obligatorisch werden.
 
 Ursachen und Entwicklung der Ausländerbeschäftigung
 
Im früheren Bundesgebiet wurde die hohe Arbeitslosigkeit der Nachkriegsjahre durch den wirtschaftlichen Aufschwung nach dem 2. Weltkrieg relativ schnell beseitigt. Bereits Mitte der 1950er-Jahre war eine zumindest partielle Knappheit an Arbeitskräften festzustellen. In den Mittelmeerländern dauerten dagegen Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung an. Vor diesem Hintergrund wurde 1955 mit Italien die erste Anwerbevereinbarung getroffen; bis 1968 folgten analoge Vereinbarungen mit sieben weiteren Ländern.
 
In den 50er-Jahren kamen zunächst nur wenige ausländische Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland; 1960 waren etwa 300 000 ausländische Arbeitnehmer registriert. Erst nach dem Wegfall der Zuwanderung aus der Deutschen Demokratischen Republik durch den Bau der »Berliner Mauer« stieg die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer rasch an und erreichte zu Beginn der Rezession 1966/67 mit 1,3 Mio. einen ersten Höhepunkt. Diese Rezession zeigte zum einen, dass ausländische Arbeitnehmer auf besonders konjunkturanfälligen Arbeitsplätzen beschäftigt waren (»Konjunkturpuffer«), und machte zum anderen deutlich, dass ausländische Arbeitnehmer über die Pufferfunktion hinaus notwendig waren für Arbeiten, für die deutschen Arbeitnehmer (trotz zunehmender Arbeitslosigkeit) nicht mehr zu gewinnen waren. Nach der schnellen Überwindung der Rezession 1966/67 stieg die Zahl ausländischer Arbeitnehmer wieder steil an und erreichte 1973, im Jahr des Anwerbestopps, mit fast 2,6 Mio. einen weiteren Höhepunkt.
 
Der Anwerbestopp zeitigte jedoch nicht die erhoffte Wirkung. Viele ausländische Arbeitnehmer hatten aufgrund ihrer bereits erreichten Aufenthaltsdauer die Möglichkeit, länger in Deutschland zu bleiben, und machten davon angesichts der schlechten wirtschaftlichen Lage in ihren Heimatländern auch Gebrauch. Sie holten darüber hinaus in großem Umfang ihre Familienangehörigen nach. Diese von Integrationsbemühungen (Ausländerbeauftragte) begleitete Konsolidierungsphase endete Anfang der 80er-Jahre, als die Arbeitslosenzahlen erneut stark anstiegen. Es wurde nun versucht, die Ausländer zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen (Rückkehrförderungsgesetz von 1983); seitdem hat die Ausländerpolitik einen restriktiveren Charakter. Trotzdem ist die Zahl ausländischer Arbeitskräfte (Erwerbstätiger) in Deutschland bis zum Jahr 2000 auf rd. 3,0 Mio., darunter 2,7 Mio. abhängig Beschäftigte, angestiegen.
 
Die sich seit 1970 abzeichnende Entwicklung prägt die Situation bis in die Gegenwart. Ausländische Arbeitnehmer haben sich auf einen längeren oder dauernden Aufenthalt in Deutschland eingerichtet. 1969 waren noch 38 % der im Bundesgebiet lebenden Ausländer neu zugewandert; 1992 waren es nur noch 12 % und 1997 nur noch 5 %. Durch Familiennachzug und Heranwachsen der zweiten und dritten Generation haben sich die Gruppenstrukturen ausländischer und deutscher Arbeitnehmer in wesentlichen Merkmalen angenähert, z. B. hinsichtlich Altersstruktur und Erwerbsverhalten.
 
In Österreich hatten ausländische Arbeitnehmer zunächst eine merklich geringere quantitative Bedeutung. Die ausländische Wohnbevölkerung betrug Mitte der 80er-Jahre etwa 3,9 %. Ihr Anteil stieg jedoch bis 1998 auf 9,1 % (Schweiz 19,0 %, Deutschland 8,9 %). Mit wachsender Verweildauer und zunehmendem Familiennachzug verlief die Entwicklung ähnlich der in der Deutschland.
 
Die Schweiz ist seit langem ein Anziehungspunkt für Ausländer. Deshalb begann dort auch schon relativ früh die politische Diskussion über eine befürchtete »Überfremdung«. Sie ist allerdings vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Schweiz sowohl bei der Wohnbevölkerung als auch bei den Erwerbstätigen eine doppelt so hohe Ausländerquote hat wie Deutschland Schon zu Beginn der 60er-Jahre versuchte die Schweiz, den Ausländerzuzug zu stabilisieren beziehungsweise zu drosseln. Durch ein inzwischen differenziertes System unterschiedlicher Aufenthaltserlaubnisse (Grenzgänger, Saisonbewilligung, Jahresaufenthalter, Niederlassungsbewilligung) wurde eine solche Stabilisierung teilweise erreicht.
 
 Qualifikations- und Beschäftigungsstruktur
 
Die in Deutschland arbeitenden ausländischen Arbeitnehmer sind vergleichsweise gering qualifiziert. So haben nur etwa 2,3 % der ausländischen Arbeitnehmer das Abitur, bei den Deutschen sind dies 4,3 % (jeweils gemessen an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, innerhalb derer Personen mit Abitur im Allgemeinen unterrepräsentiert sind). Obwohl die Anteile rückläufig sind, verfügen immer noch 60 % (1999) der ausländischen Arbeitnehmer über keine abgeschlossene Berufsausbildung; bei den Deutschen beträgt der Anteil rd. 24 %.
 
Das Qualifikationsniveau der ausländischen Arbeitnehmer differiert stark nach Geschlecht und Nationalität. Ein vergleichsweise günstiges Ausbildungsniveau, das aber zum Teil deutlich unter dem der deutschen Arbeitnehmer liegt, haben Ausländer aus EU-Ländern (ohne Griechenland und Portugal) und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. Türkische und griechische Arbeitnehmer liegen am unteren Ende der Skala.
 
Die geschilderte Qualifikation widerspiegelt sich auch in der Beschäftigungsstruktur: ausländische Arbeitnehmer sind im Vergleich zu den Deutschen in weit höherem Maße als Arbeiter tätig (1999: 75,9 % gegenüber 44,3 %). Dabei fallen die un- und angelernten Tätigkeiten (54,2 %) besonders ins Gewicht. Die Tendenz zur Angleichung ist gering. Jugendliche ausländischer Herkunft hatten sich zwischen 1985 und 1994 zunehmend an beruflicher Bildung beteiligt (Ausbildungsquote 1986: 25 %, 1994: 44 %), seitherist die Beteiligung wieder rückläfig (1997: 37 %). Dies ist deshalb problematisch, weil inzwischen die zweite Generation ausländischer Arbeitnehmer ins Erwerbsalter hineingewachsen ist, die weitgehend in Deutschland geboren oder zumindest aufgewachsen ist und mit dem Durchlaufen des deutschen Schulsystems die Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Ausbildung und Integration erworben hat.
 
Sektoral sind ausländische Arbeitnehmer vorwiegend in bestimmten Branchen beschäftigt, wenngleich sich auch Angleichungstendenzen abzeichnen. In grober Annäherung kann gesagt werden, dass die Männer überwiegend im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe, die Frauen im sonstigen Dienstleistungsbereich arbeiten. Innerhalb dieser Sektoren konzentrieren sie sich in Wirtschaftszweigen mit in der Regel schwerer körperlicher Arbeit bei ungünstigen Arbeitsbedingungen wie z. B. im Baugewerbe und der Eisen- und Stahlerzeugung, aber auch in Industriezweigen mit einem hohen Anteil an Fließbandarbeit (Kfz-Herstellung und Elektrotechnik). Im Dienstleistungssektor arbeiten ausländische Arbeitnehmer schwerpunktmäßig in den Bereichen Hotel- und Gastgewerbe, Körperpflege, Gebäude- und Straßenreinigung und Müllbeseitigung. Etwa 10 % der ausländischen Erwerbstätigen haben sich inzwischen selbstständig gemacht; die Tendenz ist steigend. Davon sind 33 % im Handel, 29 % im Gastgewerbe und 8 % im Dienstleistungssektor tätig. Weiterhin rückläufig ist die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte im Rahmen der »Werkvertragskontingente« mit Staaten des früheren Ostblocks, v. a. mit Polen und Ungarn. Die Beschäftigungsmöglichkeiten wurden von ursprünglich 51 000 auf (1998) 33 100 reduziert. Größeres Gewicht hat die Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern (1998: 230 000). Diese Arbeitnehmer kommen überwiegend (90 %) aus Polen und arbeiten hauptsächlich in der Landwirtschaft und im Weinbau.
 
In Österreich ist das berufliche Qualifikationsniveau der ausländischen Arbeitnehmer im Vergleich zu Deutschland noch niedriger. Dagegen gibt es in der Schweiz deutlich mehr ausländische Arbeitnehmer, die Fach- oder Führungskräfte wurden oder schon als solche angeworben worden sind.
 
 Arbeitslosigkeit
 
In der ersten Phase der Beschäftigung ausländischen Arbeitnehmer in den späten 1950er- und den 1960er-Jahren (Anwerbephase) fungierten Ausländer bei schwankender Beschäftigung als »Konjunkturpuffer«. Eine rückläufige Beschäftigung wie in der Rezession 1966/67 führte nicht zu einer entsprechenden Erhöhung der Arbeitslosigkeit, da viele ausländische Arbeitnehmer damals in ihre Heimatländer zurückkehrte. Dies änderte sich mit dem Anwerbestop im Jahr 1973. Die Rotation der »Gastarbeiter« wurde deutlich geringer und ein längerer oder Daueraufenthalt die Regel. Hinzu kam der Nachzug von Familienangehörigen. Während die Arbeitslosenquote ausländischer Arbeitnehmer bis 1973 immer unter der der Deutschen lag, sind die Ausländer seit 1974 überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Obwohl die Arbeitslosigkeit von Ausländern in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, war die Arbeitslosenquote ausländische Arbeitnehmer (1999: 18,4 %, 2000: 16,4 %) in den 90er-Jahren immer noch mehr als doppelt so hoch wie die der Deutschen (1999: 9,0 %, 2000: 7,9 %). Ursache dafür ist v. a. die vergleichsweise geringe sprachliche und berufliche Qualifikation, die die Einstellungschancen verringert und das Entlassungsrisiko vergrößert. Hinzu kommt ihre einseitige Verteilung auf bestimmte Wirtschaftszweige mit hohem Arbeitsplatzrisiko beziehungsweise hoher Fluktuation.
 
 Soziokulturelle Situation
 
Der grundlegende Wandel vom ausländischen Arbeitnehmer auf Zeit (der ausländische Arbeitnehmer »rotiert« in die Heimat zurück, sobald die Arbeitskraft nicht mehr benötigt wird) hin zum längerfristigen oder Daueraufenthalt der Arbeitnehmer und ihrer Familien schlägt sich in einer geänderten Wohnsituation nieder: Waren die ausländischen Arbeitnehmer in den 50er- und 60er-Jahren vielfach in Wohnheimen und Lagerwohnungen der Unternehmen untergebracht, so drängten sie seit Beginn des Familienzusammenzuges stärker auf den Wohnungsmarkt (die Wohnung ist eine der Grundvoraussetzungen für den Familiennachzug). 1998 lebten nur noch 1,2 % (1980: 10 %) der ausländischen Arbeitnehmer in einer Gemeinschaftsunterkunft, alle anderen hatten eine Wohnung oder ein Haus gemietet oder gekauft. Die Wohnsituation ausländischer Arbeitnehmer, die bis Anfang der 80er-Jahre als eher prekär bezeichnet werden musste, hat sich inzwischen verbessert. Die Wohnfläche pro Kopf ist bei ausländischen Arbeitnehmerngeringer als bei den Deutschen. Dies gilt auch für die Anzahl der Räume pro Kopf. Ausländerkonzentrationen mit ethnischer Segregation finden sich in den großen Städten, v. a. in städtebaulichen Problemgebieten mit schlechter Bausubstanz, hoher Umweltbelastung und unterdurchschnittlicher Ausstattung an sozialer Infrastruktur. Unter dem Begriff »Kolonie« treten die positiven Aspekte dieser Konzentration, z. B. Identifikationsmöglichkeiten, Schutz vor Diskriminierung und Marginalisierung, in den Vordergrund. Die Kolonie ermöglicht, eine gruppenspezifische Infrastruktur von Spezialitätenläden, Gaststätten und Handwerk sowie Kulturstätten einzurichten. Daneben sind in der Vergangenheit eine Vielzahl von Vereinen entstanden: Sportvereine, Kultur- und Religionsvereine und Religionsschulen, die oft die Aufgabe haben, politisch-konservativ kulturbewahrend zu wirken. Durch die rege Tätigkeit und den großen Einfluss dieser Vereine (z. B. besuchen schätzungsweise 60 % der türkischen Kinder regelmäßig die Koranschule) bleiben zwar der ausländische Arbeitnehmer und seine Familie in der traditionellen Kultur eingebunden, andererseits entwickelt sich in dem Spannungsfeld zwischen den Kulturen von Herkunfts- und Aufnahmeland eine eigenständige Kultur, die sich z. B. in Literatur und Malerei niederschlägt. Der Ausdruck »Getto« weist auf die eher negativen Seiten dieser Konzentration hin, z. B. verstärkter Wegzug deutscher Bewohner, abnehmende Kontaktmöglichkeiten zur einheimischen Bevölkerung, hohe Anteile ausländischer Jugendlicher in den Schulen und zum Teil sich verschlechternde Deutschkenntnisse bei ausländischen Kindern und Jugendlichen.
 
In besonderer Weise zwischen den Kulturen stehen die Kinder der ausländischen Arbeitnehmer durch das ständige Pendeln zwischen deutscher Bildung und Ausbildung auf der einen Seite und dem aus Gründen der Selbstidentität traditionsverhafteten Elternhaus sowie einem oft kulturell-konservativen »Kulturverein« andererseits.
 
In Österreich finden sich die Probleme in ähnlicher Ausprägung, dagegen haben sie in der Schweiz wegen der dort bereits fortgeschrittenen Integration der Ausländer, v. a. aber auch wegen der anderen Nationalitätenstruktur, geringeres Gewicht.
 
 Rückkehr oder Integration
 
Bei einer Zahl von rd. 7,3 Mio. (Stand Ende März 2000; 8,9 % der Gesamtbevölkerung) Ausländern in Deutschland (davon ein Großteil aus Nicht-EU-Ländern) wird vielfach die Meinung vertreten, dass ein weiterer Zustrom von Ausländern nicht mehr erwünscht sei. Unterschiedliche Meinungen bestehen im Hinblick auf Umfang und Intensität der Integrationsbemühungen einerseits beziehungsweise der Förderung der Rückkehr in die Heimatländer andererseits. Die ausländischen Arbeitnehmer selbst haben keine einheitliche Verbleibs- beziehungsweise Rückkehrabsichten. Die Alternative Rückkehr oder Integration wird v. a. zum Problem der zweiten und dritten Generation; Ausländer, die ihre Sozialisationsphase überwiegend im Gastland erlebten, stehen einer Rückkehr noch distanzierter gegenüber. Ihre schulische, berufliche und soziale Eingliederung, die im Gastland bereits erschwert war, gelingt in ihrem Heimatland zum Teil noch weniger und stößt auf kaum vorstellbare Anpassungsprobleme. »Analphabeten in zwei Sprachen«, »gespaltene kulturelle Identität« u. ä. Schlagworte umschreiben diese Problematik.
 
 Gegenwärtige und künftige Probleme
 
Von den in den 60er- oder frühen 70er-Jahren zugewanderten ausländischen Arbeitnehmern haben inzwischen viele altersbedingt ihre Erwerbstätigkeit beendet. Gewohnt an soziale und medizinische Standards sowie eine vergleichsweise gute Infrastruktur in Deutschland, fällt ihnen die Entscheidung zwischen Verbleib oder Rückkehr in die Heimatländer besonders schwer. Andererseits ist ihre finanzielle Absicherung im Alter geringer als bei Deutschen; ihre Sprachprobleme sind nach wie vor groß. Trotzdem ist davon auzugehen, dass etwa 80 % von ihnen ihren Lebensabend in Deutschland verbringen werden. Hielfreich dabei ist, dass auch ihre Kinder als traditionelle Basis der Großfamilien sind überwiegend in Deutschland bleiben werden. Ihnen kommt im Hinblick auf die Unterstützung ausländischer Senioren eine große Bedeutung zu. Ihre Einbürgerungist mit dem Gesammelten zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts zum 1. 1. 2000 erleichtertworden.
 
Während bis zum Anwerbestop 1973 (und danach durch die Familienzusammenführung) die Struktur der ausländischen Arbeitnehmer weitgehend durch die süd- und südosteuropäischen Anwerbeländer geprägt wurde, ist sie in den 90er-Jahren als Folge bürgerkriegsähnlicher Auseinandersetzungen in vielen Regionen der Welt sowie durch die Auflösung der Sowjetunion beziehungsweise des gesamten Ostblocks deutlich heterogener geworden. Die Ausländer aus dieser Zuwanderungsphase stehen vor noch größeren Problemen. Durch die restriktive Handhabung der Arbeitserlaubnis ist ihnen der legale Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erschwert. Sie sind deshalb häufig auf Sozialhilfe angewiesen und weitgehend vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt.
 
 Besonderheiten in den neuen Bundesländern
 
In der DDR spielte die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern eine vergleichsweise geringe Rolle. Immerhin wurden in den 70er- und 80er-Jahren über zwischenstaatliche Verträge so genannte Vertragsarbeitnehmer kollektiv angeworben. Sie kamen insbesondere aus Vietnam, Polen, Moçambique, Angola, Kuba und Ungarn. Ihr Aufenthalt und ihre Arbeitsmöglichkeiten waren streng reglementiert. Sie waren in Wohnheimen untergebracht und arbeiteten fast ausschließlich in bestimmten Wirtschaftszweigen beziehungsweise Betrieben. Von der Bevölkerung waren sie dadurch weitgehend isoliert. Ihr Anteil an der Wohnbevölkerung betrug 1989 1,2 % (etwa 190 000 Personen). Nach 1990 verloren die meisten von ihnen ihren Arbeitsplatz und, da die Bundesrepublik Deutschland die zwischenstaatlichen Verträge der DDR nicht übernahm, auch ihre Aufenthaltserlaubnis. Ein Teil von ihnen (überwiegend Vietnamesen) kehrte jedoch nicht in seine Heimatländer zurück. Mit der Zuteilung von Asylbewerbern auch auf die neuen Bundesländer stieg der Ausländeranteil an und erreichte 2000 einen Wert von gut 2,0 % der Wohnbevölkerung (circa 360 000 Personen). Dieser setzt sich strukturell überwiegend aus Personen ehemaliger Ostblockstaaten zusammen. Ausländische Arbeitnehmer der ehemaligen Anwerbeländer spielen bisher nur eine geringe Rolle.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Arbeitslosigkeit · Arbeitsmarkt · Asylrecht · Auswanderung · Minderheit
 
Literatur:
 
Zw. Integration u. Rückwanderung. Türkische Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, hg. v. W. Bredemeier u. a. (1983);
 
Zusammenleben mit Muslimen, hg. v. J. Micksch (1983);
 P. B. Hill: Determinanten der Eingliederung von Arbeitsmigranten (1984);
 K. Richter: Die katholische Kirche u. die a. A. (1984);
 
A. A.u. Immigranten, hg. v. M. Rosch (1985);
 
Ausländische Arbeitskräfte in Österreich, hg. v. H. Wimmer (1986);
 U. Herbert: Geschichte der Ausländerbeschäftigung in Deutschland: 1880 - 1980. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter (1986);
 
Aspekte der Ausländerbeschäftigung in der Bundesrep. Dtl., hg. v. E. Hönekopp (1987);
 M. Biller: Arbeitsmarktsegmentation u. Ausländerbeschäftigung (1989);
 M. Wehrmann: Auswirkungen der Ausländerbeschäftigung auf die Volkswirtschaft der Bundesrep. Dtl. in Vergangenheit u. Zukunft (1989);
 
Generation u. Identität. Theoret. u. empir. Beitrr. zur Migrationssoziologie, hg. v. H. Esser u. J. Friedrichs (1990);
 
Deutsche im Ausland - Fremde in Dtl. Migration in Gesch. u. Gegenwart, hg. v. K. J. Bade (31993);
 R. Stoll: Ausländerbeschäftigung vor u. nach der Wiedervereinigung (1994);
 
Wie Migranten leben. Lebensbedingungen und soziale Lage der ausländischen Bevölkerung in der Bundesrepublik, hg. v. W. Seifert (1995);
 A. Schlewing u. a.: A. A.. Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs-, Arbeits-, Steuer- u. Sozialversicherungsrecht (1998);
 R. Münz u. a.: Zuwanderung nach Deutschland. Strukturen, Wirkungen, Perspektiven (21999);
 
Bericht der Beauftragten der Bundesreg. für die Belange der Ausländer über die Lage der Ausländer in der Bundesrep. Dtl. (2000);
 H. Herrmann: Ausländer in Deutschland. Daten und Fakten von A-Z (2000);
 U. Reim: Auf dem Weg nach Europa. Werkvertragsarbeitnehmer aus Mittel- und Osteuropa im Kontext des nationalen, Völker- und Gemeinschaftsrechts (2000);
 H. Trattner: ABC der Ausländerbeschäftigung (Wien 2000);
 W. Gieler u. T. Ehlers: Von der Anwerbung zur Abschottung oder zur gesteuerten Zuwanderung? Grundlagen dt. Ausländerpolitik (2001);
 A. Razînund Sadka, Efraim: Labor, capital and finance. International flows (Cambridge 2001);
 H. Förster u. a.: Auslandsentsendung u. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Rechtliche Aspekte beim internationalen Mitarbeitereinsatz (2002).


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