dispositiv: übersetzung
dis|po|si|tiv 〈Adj.; geh.〉 vorausschauend, anordnend, planend ● eine \dispositive Aufgabe; \dispositives Recht Recht, das vertraglich abgeändert werden kann [zu lat. dispositus „wohl geordnet, angeordnet“]
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dis|po|si|tiv <Adj.> (bildungsspr.):
anordnend; verfügend.
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Dis|po|si|tiv, das; -s, -e (bes. schweiz.): a) Absichts-, Willenserklärung: Das mit der Zentralbank und den Privatbanken abgesprochene D. sieht vor, dass sich Urquijo-Unión von seinen „zweifelhaften“ Aktiven befreit (NZZ 14. 4. 85, 15); b) Gesamtheit aller Personen u. Mittel, die für eine bestimmte Aufgabe eingesetzt werden können, zur ↑Disposition (1 a) stehen: Auch die EG-Kommission soll eingeschaltet und das notwendige technische und personelle D. geschaffen werden (NZZ 21. 12. 86, 2).