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HANDLUNGSFÄHIGKEIT

найдено в "Universal-Lexicon"
Handlungsfähigkeit: übersetzung

Hạnd|lungs|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 Ggs Handlungsunfähigkeit
1. Fähigkeit, Möglichkeit, zu handeln, aktiv zu werden
2. 〈Rechtsw.〉 Fähigkeit, Rechte u. Pflichten durch eigene Handlungen zu erwerben od. wahrzunehmen
● seine \Handlungsfähigkeit wurde deutlich eingeschränkt

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Hạnd|lungs|fä|hig|keit, die <o. Pl.>:
das Handlungsfähigsein.

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Handlungsfähigkeit,
 
die Fähigkeit, rechtlich bedeutsame Handlungen vorzunehmen, im Gegensatz zur Rechtsfähigkeit.Handlungsfähigkeit umfasst die Geschäftsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit. Handlungsfähigkeit kann bei Minderjährigen fehlen, für diese Personen handelt ein gesetzlicher Vertreter; ferner können sie für die Begehung einer unerlaubten Handlung bei mangelnder Einsichtsfähigkeit nicht verantwortlich gemacht werden. Für juristische Personen handeln ihre Organe (Vorstand, Geschäftsführung). - Gleiches gilt in Österreich und der Schweiz.
 

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Hạnd|lungs|fä|hig|keit, die <o. Pl.>: das Handlungsfähigsein.


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Handlungsfähigkeit f =

способность действовать; юр. дееспособность



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Handlungsfähigkeit: translation

Handlungsfähigkeit f capacity to act; entitlement to act


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f
способность действовать; юр. дееспособность


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