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AKZEPT

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Akzept: übersetzung

Accept Order

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Ak|zẹpt 〈n. 11
1. durch Unterschrift angenommener Wechsel
2. schriftl. Annahmeerklärung auf dem Wechsel
[<lat. acceptum „angenommen, erhalten“; zu accipere „annehmen“]

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Ak|zẹpt, das; -[e]s, -e [lat. acceptum = das Empfangene, subst. 2. Part. von: accipere, akzeptieren] (Bankw.):
a) Annahmeerklärung des Bezogenen (Zahlungspflichtigen) auf einem Wechsel;
b) akzeptierter Wechsel.

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Akzẹpt
 
[zu lateinisch accipere, acceptum »empfangen«] das, -(e)s/-e, im Allgemeinen Annahme, z.B. eines Angebots. Im Wechselrecht ist das Akzept die schriftliche Annahmeerklärung des Bezogenen (Akzeptanten) auf dem Wechsel. Erst durch sie wird die wechselmäßige Verpflichtung des Bezogenen gegenüber jedem Wechselberechtigten begründet und damit der Wechsel vollwertig (er wird dann selbst als Akzept bezeichnet). Ob der Bezogene zum Akzept verpflichtet ist, richtet sich nach seinem internen Verhältnis zum Aussteller. Auch wenn er aus reiner Gefälligkeit, ohne dem Aussteller etwas zu schulden, sein Akzept gibt (Gefälligkeitsakzept), haftet er voll, nur nicht gegenüber dem Aussteller. Jeder Inhaber eines nicht angenommenen Wechsels kann ihn dem Bezogenen zum Akzept vorlegen (Präsentation). Das Akzept wird entweder auf die Vorderseite des Wechsels gesetzt, indem der Bezogene seinen Namen links quer über das Papier schreibt, oder auf die Rückseite mit dem Zusatz »angenommen« (oder ähnlich). Das Akzept muss ein unbedingtes sein, kann aber als Teilakzept erfolgen. Möglich ist die Ehrenannahme eines Not leidenden Wechsels durch einen Dritten, der dadurch mit seiner Haftung zugunsten des von ihm bezeichneten Regresspflichtigen eintritt. Dies kann auch durch die Notadresse, die vorsorgliche Benennung eines solchen Dritten auf dem Wechsel, der im Notfall annehmen oder zahlen soll, eingeleitet werden.

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Ak|zẹpt, das; -[e]s, -e [lat. acceptum = das Empfangene, subst. 2. Part. von: accipere, ↑akzeptieren] (Bankw.): a) Annahmeerklärung des Bezogenen (Zahlungspflichtigen) auf einem Wechsel; b) akzeptierter Wechsel.


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n -(e)s, -e фин.
1) акцепт, принятие к оплате (векселя)
2) акцепт (надпись плательщика о принятии векселя к оплате)
mangels Akzept — вследствие неакцепта
3) акцептованный ( принятый к оплате ) вексель


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Akzept n -(e)s, -e фин.

1. акцепт, принятие векселя к платежу

2. принятый к платежу вексель



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Akzept: translation

Akzept n acceptance (bill of exchange)


T: 6