BIERÄUGEL
Bieräugel: übersetzung
Berufsname zu mhd. bierouge »Bürger, der das Recht hat, Bier zu brauen und zu schenken«. Die Bezeichnung geht zurück auf mhd. ougen »vor Augen bringen, zeigen«: Durch Heraushängen eines Fassreifens oder eines grünen Buschs zeigte der »Bierauge« an, dass bei ihm Bier ausgeschenkt wurde. Eckart Bierouge genant ist a. 1331 in Gießen bezeugt.