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DIKASTERION

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Dikasterion
 
[griechisch] das, -/...ri|en,  
 1) Bezeichnung der altgriechischen Volksgerichte, besonders in Athen. Aus dem einen, von Solon als Berufungsinstanz gegen Beamtensprüche eingerichteten Gerichtshof (Heliaia) wurden im 5. Jahrhunderts v. Chr. mehrere in erster oder einziger Instanz urteilende Gerichte. Seit auch die attischen Bündner häufig in Athen Recht suchen mussten, gehörten den Dikasterien mehrere Tausend Athener an.Der ärmeren Bevölkerung ermöglichte Perikles durch Einführung von Diäten die Teilnahme. Den Vorsitz führte ein Beamter; abgestimmt wurde mit Stimmsteinen.
 
Literatur:
 
O. Schulthess: Das att. Volksgericht (Bern 1921);
 J. Bleicken: Die athen. Demokratie (1985).
 
 2) in der katholischen Kirche zusammenfassende Bezeichnung für die Zentralbehörden der römischen Kurie, v. a. für die obersten Verwaltungsorgane (Kurienkongregationen und Ämter).

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Di|kas|te|ri|on, das; -s, ...ien [griech. dikaste̅́rion]: (im Griechenland der Antike) Gerichtshof; Gerichtswesen.


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