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ALTSPARENTSCHÄDIGUNG

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Altsparentschädigung,
 
staatliche Entschädigung für die vom 1. 1. 1940 bis zur Währungsreform 1948 gehaltenen Spareinlagen, (bestimmte) Wertpapiere u. ä., welche durch Gesetz vom 14. 7. 1953 mit einem erhöhten Satz umgestellt wurden (Entschädigung von 10 %-15 % des Nominalwerts, Lastenausgleich). Das Altsparergesetz gilt gemäß Einigungsvertrag nicht in den neuen Ländern.


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