ABMEIERN
abmeiern: übersetzung
ạb|mei|ern <sw. V.; hat [zu ↑ Meier] (Geschichte):
jmdm. das Pachtgut, den Erbhof entziehen:
man meierte die Pächter ab.
* * *
ạb|mei|ern <sw. V.; hat [zu ↑Meier] 1. (hist.) jmdm. den Meierhof, das Pachtgut, den Erbhof entziehen: man meierte die Pächter ab. 2. (ugs.) entlassen, abschieben, seines Amtes entheben: Ministerstühle werden feilgeboten ..., Amtsinhaber abgemeiert (Spiegel 22, 1988, 18); Gisela ging neuerdings mit Hanning; Kutti ... war abgemeiert (hatte ihre Gunst verloren; Kempowski, Uns 132).