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AGRARBERICHT DER BUNDESREGIERUNG

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Agrarbericht der Bundesregierung,
 
agrar- und ernährungspolitischer Bericht, der auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. 9. 1955 dem Bundestag jährlich bis zum 15. 2. vorzulegen ist. Er trat 1971 an die Stelle der seit 1956 erstellten »Grünen Berichte« und »Grünen Pläne« und enthält Aussagen über die Lage der Landwirtschaft (einschließlich der Forst- und Holzwirtschaft und der Fischwirtschaft) sowie über die agrar- und ernährungspolitischen Ziele und Programme der Bundesregierung. Darüber hinaus ist im Agrarbericht der Bundesregierung auszuweisen, inwieweit in der Landwirtschaft ein mit anderen Bereichen vergleichbares Einkommen erzielt wurde. (Agrarpolitik)


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