AUSZEICHNUNGSPFLICHT
Auszeichnungspflicht: übersetzung
Aus|zeich|nungs|pflicht, die <o. Pl.>:
Pflicht, zum Verkauf ausgestellte Waren mit ihrem Preis zu versehen.
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Aus|zeich|nungs|pflicht, die <o. Pl.>: Pflicht, zum Verkauf ausgestellte Waren mit ihrem Preis zu versehen.