BLINDENSENDUNG
Blindensendung: übersetzung
Blindensendung,
Postsendung mit Schriftstücken in Blindenschrift oder mit für Blinde bestimmten Tonaufzeichnungen; bei Letzteren muss Absender oder Empfänger eine amtlich anerkannte Blindenanstalt sein; Aufschrift in gewöhnlicher Schrift, die Beförderung (bis 7 kg) ist gebührenfrei. Die Blindensendung muss oberhalb der Anschrift die Bezeichnung »Blindensendung« tragen.