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BERUFSFÖRDERUNGSWERKE

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Berufsförderungswerke,
 
Einrichtungen der beruflichen Wiedereingliederung behinderter Erwachsener, die infolge Krankheit oder Unfall umgeschult werden. Die Berufsförderungswerke in Deutschland halten etwa 14 500 (davon in den neuen Ländern etwa 2 500) Umschulungsplätze bereit mit Spezialeinrichtungen für Querschnittgelähmte und Blinde sowie mit medizinischer und psychologischer Betreuung. Grundlagen sind das Arbeitsförderungsgesetz (§§ 56 ff.) sowie das Rehabilitationsangleichungsgesetz vom 7. 8. 1974. (Berufsbildungswerke)


T: 35