DISKRETIONÄR
diskretionär: übersetzung
dis|kre|ti|o|när <Adj.> [frz. discrétionnaire]: dem Ermessen des Partners anheim stellend: ein System von „allgemeinen Verhaltensregeln“ ..., das ... den Menschen vor der Willkür -er Entscheidungen schützt (Spiegel 7, 1983, 29); -e Wirtschaftspolitik (Wirtsch.; Gesamtheit aller konjunkturpolitischen Maßnahmen, die im Ermessensspielraum wirtschaftspolitischer Entscheidungsträger liegen).