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DÄNEMARK, SCHWEDEN UND RUSSLAND: IM KAMPF UM DEN NORDEN

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Dänemark, Schweden und Russland: Im Kampf um den Norden
 
Der Ostseeraum um 1650
 
Die Ostsee war noch immer — trotz expandierender Aktivitäten in den transatlantischen Kolonien — ein attraktiver wirtschaftlicher wie politischer Aktionsraum der europäischen Mächte. Die Anlieger zogen unterschiedlich Nutzen daraus. Dänemark und Schweden stritten um die Vorherrschaft; Russland war praktisch ausgeschlossen, und Polen konnte seine Chancen wegen struktureller Schwäche kaum wahrnehmen.
 
So wie heute die »Globalisierung« die Gemüter bewegt, stand in der frühen Neuzeit die Europäisierung der nordöstlichen Randstaaten an, das heißt ihre Einbeziehung in die außenpolitischen Bündnissysteme konkurrierender Großmächte und ihre Integration in den sich herausbildenden europäischen Markt. Das brachte den Zwang zu innergesellschaftlicher Modernisierung mit sich: zu gefestigten Rechts- und Verfassungsverhältnissen, zur Öffnung für neue Aktivitäten in Handel und Gewerbe, zur steigenden Mobilisierung von Ressourcen für öffentliche Aufgaben. Dänemark und Schweden hatten diesen Prozess im 17. Jahrhundert abgeschlossen, deshalb waren sie die schärfsten Konkurrenten im Machtkampf um die Ostsee.Polen kam über Ansätze nicht hinaus, und Russland öffnete sich erst am Ende des 17. Jahrhunderts den neuen Tendenzen; heftig bahnte es sich seinen Weg zur Ostsee und etablierte sich rasch als ernst zu nehmende Macht.
 
Für Mitteleuropa setzte der Westfälische Frieden von 1648 Zeichen für eine lange, bis zu den Erschütterungen der napoleonischen Zeit währende Stabilität. Das Heilige Römische Reich deutscher Nation und seine Territorialstaaten, zu denen auch die nordeuropäischen Mächte Dänemark und Schweden gehörten, waren in ihrem Bestand und ihrer inneren Verfassung gesichert. In Nordeuropa hingegen waren die Machtverhältnisse noch nicht geklärt. Zwar war Schweden (mit Finnland) zur europäischen Großmacht aufgestiegen, beherrschte die östliche wie südliche Ostseeküste — im Reich durch den Gewinn von Vorpommern und Wismar — und hatte sich zudem mit dem Erwerb von Bremen-Verden den Weg zur Nordsee geöffnet. Aber der Rivale Dänemark stand nicht hoffnungslos da, kontrollierte am Öresund den Zugang zur Ostsee und reichte mit seinem Herzogtum Holstein ebenso an die Nordsee wie an die Tore der Hansestädte Lübeck und Hamburg. Nach dem Erwerb der Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst 1667 konnte es auch westlich der Weser Schweden die Stirn bieten.
 
Territoriale Veränderungen bis zum Wiener Kongress (1814/15)
 
Dänemark musste seit dem Dreißigjährigen Krieg empfindliche Gebietsverluste hinnehmen. Bereits 1645 verlor es Gotland sowie die norwegischen Landschaften Jämtland und Härjedalen, 1658/60 dann seine östlichen Landschaften Halland, Schonen und Blekingen an Schweden. Der Gewinn von Oldenburg und Delmenhorst sowie kleinerer Gebiete in Holstein bot keinen Ausgleich, zumal die Herzöge von Schleswig-Holstein-Gottorp mit Schweden verbündet waren und das dänische Reich von Süden her militärisch gefährdeten. Den Anteil der Gottorper am Herzogtum Schleswig zog Dänemark 1721 endgültig ein, ihren holsteinischen Teil gewann es 1773 durch Tausch gegen das zum Herzogtum erhobene Oldenburg. Damit erst erhielt der dänische Gesamtstaat klare Grenzen. Infolge der Beschlüsse des Wiener Kongresses musste Dänemark 1814 Norwegen an Schweden abtreten, behielt aber Island und Grönland. Es hatte als nordeuropäische Großmacht ausgespielt.
 
Schweden blieb lange siegreich. Auf Kosten Dänemarks erreichte es seine — im modernen Verständnis — natürlichen Grenzen. Doch verlor auch Schweden seine Großmachtstellung. Nach dem Großen Nordischen Krieg gingen 1721 seine Ostseeprovinzen Livland, Estland, Ingermanland und Teile Kareliens an Russland, nach erneuten Kriegen 1743 das restliche Karelien, 1809 ganz Finnland. In Deutschland verlor Schweden 1719 Bremen-Verden und Teile Vorpommerns. Der Wiener Kongress entschädigte 1814 Schweden für Finnland mit Norwegen, während es Schwedisch-Pommern und Wismar aufgeben musste. Von einer Ostseeherrschaft durch eine einzige Macht konnte seit 1721 keine Rede mehr sein.
 
Der klare Gewinner hieß Russland. Mit dem Gewinn der schwedischen Ostseeprovinzen 1721 wurde es zu einem ernst zu nehmenden Machtfaktor. Weitere Gewinne durch die polnischen Teilungen 1772, 1793 und 1795 und die Angliederung Finnlands 1809 machten das russische Reich zur entscheidenden Großmacht im Nordosten, ohne jedoch eine Ostseeherrschaft begründen zu können. Norwegen und Finnland gelang es, unter dem gesamtstaatlichen Dach Schwedens wie Russlands eine eigene Nationalbewegung und Institutionen politischer Mitbestimmung zu entwickeln.
 
Dynastien: Die dänischen, schwedischen und russischen Herrscherhäuser
 
Monarchien werden von Fürsten regiert, und von ihren persönlichen Fähigkeiten hing in vorrepublikanischer Zeit Wohl und Wehe des Staates nicht unwesentlich ab. Nachfolgeregelun- gen mit ihren familiären Zufälligkeiten wurden zu Staatsaktionen; Heiraten gehörten zur hohen Außenpolitik.
 
Dänemark erfreute sich bemerkenswerter dynastischer Stabilität. Das Haus Oldenburg präsentierte in regelmäßiger Abfolge die Könige Friedrich und Christian; und erst die Kinderlosigkeit Friedrichs VII. löste bei seinem Tod 1863 den Zusammenbruch des dänischen Gesamtstaates aus. Ausfälle der Regierungsfähigkeit gab es kaum. Selbst die Aufsehen erregende Affäre Struensee 1771/72 konnte die Monarchie nicht erschüttern. Heiratsverbindungen bestanden zu Braunschweig-Lüneburg, Hessen-Kassel, Brandenburg-Kulmbach, England und Mecklenburg. In Dänemark gilt seit 1660 männliche und weibliche Erbfolge, aber eine Königin bestieg erst 1972 mit Margarete II. den Thron.
 
Dramatischer ging es in Schweden zu. Auch hier galt männliche wie weibliche Thronfolge, zur Königswahl kam es nur im Bedarfsfall. Königin Christine, Tochter Gustavs II. Adolf, des »protestantischen Löwen aus dem Norden«, dankte 1654 ab. Mit ihr endete das Haus Wasa auf dem Thron. Zum neuen König wählte der Reichstag Karl X. aus dem Haus Pfalz-Zweibrücken, das die schwedischen Herscher bis 1720 stellte. Ulrike Eleonore, die Nachfolgerin ihres Bruders Karl XII., dankte zugunsten ihres Ehemannes aus dem Haus Hessen-Kassel ab, der — vom Reichstag 1720 gewählt — als Fried- rich I. bis 1751 regierte. Weil das Paar kinderlos blieb, stand eine Königswahl an. Auf russischen Druck fiel sie auf Adolf Friedrich von Holstein-Gottorp. Das war ein antidänisches Signal. Sein Sohn, der seit 1771 regierende Gustav III., wurde 1792 wegen umstrittener Reformen in der Oper ermordet. Auch Karl XIII. war kinderlos, er adoptierte den französischen General Jean-Baptiste Bernadotte, um Anschluss an die außenpolitische Konjunktur Frankreichs unter Napoleon zu gewinnen. Die Hoffnungen erfüllten sich: Bernadotte trieb sogleich energische Politik im schwedischen Interesse; mit ihm als Karl XIV. (1818—44) gelangte das Haus Bernadotte bis in die Gegenwart auf den schwedischen Thron.
 
Enge verwandtschaftliche Verbindungen knüpfte das schwedische Königshaus mit den Gottorpern, den Widersachern ihrer dänischen Konkurrenten. Dagegen deuten die Heiraten Karls XI. (1660—97) und Gustavs III. (1771—92) mit dänischen Prinzessinnen einen friedlichen Interessenausgleich an. Im 18. Jahrhundert kamen Heiraten mit den Häusern von Preußen und Baden hinzu.
 
In Russland waren die dynastischen Verhältnisse lange instabil. Von 1613 bis 1762 regierte das Haus Romanow, danach Holstein-Gottorp. Die Thronfolge sollte seit der Wahl des ersten Romanow durch die Landesversammlung erblich sein; Peter I. (1682—1725) ergänzte diese Regelung dahingehend, dass der regierende Zar seinen Nachfolger bestimmen solle (erst 1797 wurde die Erbfolge des ältesten Sohnes festgesetzt). Dies führte zu Hofintrigen und zu politischen Morden. Den entscheidenden Schritt in die Moderne tat Peter I.— deshalb »der Große« genannt —, der sein Land europäischen Einflüssen öffnete und in den Kreis der Ostseemächte führte. Der aus der ehelichen Verbindung seiner Tochter Anna mit Karl Friedrich von Holstein-Gottorp stammende Peter III. begründete die Herrschaft der Gottorper in Russland. Nach seinem jähen Ende setzte seine Frau, Sophie Friederike Auguste von Anhalt-Zerbst, als Kaiserin Katharina II. die Regierung lange fort. Dann stellte sich direkte männliche Erbfolge ein.
 
Bewusste Europäisierung durch Heiratspolitik betrieb bereits Iwan V. (1682—89), indem er seine Töchter mit Prinzen aus Mecklenburg-Schwerin und Kurland ehelich verband. In den nachfolgenden Generationen kamen Heiratsallianzen mit den Häusern Braunschweig-Wolfenbüttel, Anhalt-Zerbst, Hessen-Darmstadt, Württemberg, Baden und Preußen hinzu. Zu herausragender Bedeutung sollte sich jedoch die Einladung des Gottorpers Karl Friedrich an den Zarenhof Peters I. entwickeln, dessen Sohn 1762 als Peter III. Zar von Russland wurde.
 
 Verfassungen
 
Der Kampf um die politische Macht zwischen ständisch beschränkter Monarchie — gipfelnd im Frühparlamentarismus — einerseits und der unbeschränkten Monarchie andererseits war in der Mitte des 17. Jahrhunderts noch nicht entschieden, doch war der Zug zum Absolutismus unverkennbar, den erst die Französische Revolution umkehren sollte.
 
Vom Wahlkönigtum zur konstitutionellen Monarchie: Dänemark
 
Dänemark war von alters ein Wahlkönigreich mit starkem Reichsrat und schwächerem Reichstag als Institutionen der politischen Mitbestimmung. Die Stabilität der Dynastie minderte zunächst die Mitbestimmung der Regierten, doch erzwangen die finanziellen Lasten kriegerischer Außenpolitik ihre Aktivierung. Denn notwendige außerordentliche Steuern konnten nur Reichstag (Adel, Geistlichkeit, Bürger) oder Reichsrat (Hochadel) bewilligen. König Friedrich III. (1648—70) nutzte die katastrophale Niederlage im Krieg gegen Schweden (1658—60) geschickt zu einer Verfassungsänderung aus. Er etablierte 1660 Erbmonarchie und Absolutismus, festgeschrieben 1665 im »Königsgesetz«, der einzigen schriftlichen Verfassung des europäischen Absolutismus, das bis 1848 galt. Die dramatische Verfassungsänderung entmachtete den Adel, stärkte das Bürgertum und führte zu einer grundlegenden Verwaltungs- und Finanzreform. Die wachsende Bürokratie aus Adligen und Bürgern entwickelte sich zu einer besonderen sozialen Gruppe, zur eigentlichen Trägerin des absolutistischen dänischen Gesamtstaates.
 
Die bis 1848 reichende Stabilität der dänischen Verfassung war einmalig in Europa. Zu Reformen gedrängt, führte die Regierung 1833 bis 1835 vier Provinziallandtage (Roskilde, Viborg, Schleswig, Itzehoe) ein. In geschicktem Kompromiss blieben hier Absolutismus, Gesamtstaat und Frühparlamentarismus noch vereinbar. Erst die in Kopenhagen friedlich verlaufene Revolution von 1848 wies den Weg in eine moderne Verfassung: Mit dem bis heute gültigen »Grundlov« von 1849 wurde die absolute in eine konstitutionelle Monarchie verwandelt. Doch blieb diese politische Modernisierung auf Kerndänemark beschränkt; und damit war der nationale Konflikt um Schleswig und Holstein auch verfassungsrechtlich vorbereitet.
 
Schwedischer und norwegischer Parlamentarismus
 
In Schweden ging es erregter zu. Dynastische Schwäche stärkte die Einrichtungen der ständischen Verfassung: Reichstag (Adel, Geistlichkeit, Bürger, Bauern) und Reichsrat (Hochadel). Doch gelang es Karl XI., schrittweise den Absolutismus einzuführen. Der Reichstag wurde jedoch nicht — wie in Dänemark — abgeschafft.
 
Unter Karl XII. stürzte die schwedische Großmachtstellung ebenso wie die absolute Monarchie. Da er keine Nachkommen hatte, wählte der aktivierte Reichstag 1719 seine Schwester Ulrike Eleonore zur Königin und führte gleichzeitig den Parlamentarismus ein. In dieser »Freiheitszeit« rückten der Reichstag und der von seiner Mehrheit abhängige neue Reichsrat in das Zentrum der Macht. Fortan galt eine frühparlamentarische Regierungsweise, in der den Monarchen im Wesentlichen die Repräsentation verblieb.
 
Wie wenig die Monarchen den Parlamentarismus akzeptierten, zeigte sich allerdings 1772, als Gustav III. durch Staatsstreich vorübergehend den Absolutismus wieder einführte. Die lange erfolgreiche Tradition des schwedischen Parlamentarismus ließ sich jedoch nicht völlig beseitigen. Denn als die unglückliche Außenpolitik Gustavs IV. Adolf zu Niederlagen und 1809 zum Verlust Finnlands führte, wurde er vom Reichstag abgesetzt. Die gründlich beratene neue Verfassung von 1809 kehrte im Wesentlichen zur parlamentarischen Regierungsweise der »Freiheitszeit« zurück. Die Möglichkeit zur Einrichtung eines modernen Repräsentativsystems nach dem Muster der französischen Nationalversammlung wurde nicht genutzt; es blieb beim traditionellen Vierkurienreichstag. Die Verfassung von 1809 überdauerte liberale Kritik ebenso wie die Impulse der europäischen Revolutionen von 1830 und 1848. Erst die Reform von 1865 brachte Schweden einen verhältnismäßig modernen Parlamentarismus mit Zweikammernparlament und Zensuswahlrecht.
 
Im Vergleich zum vorsichtigen Konservatismus in Schweden wirken die Aktivitäten in Norwegen gewagt. Während der napoleonischen Kontinentalsperre (1806—13) isoliert und auf sich gestellt, erklärten führende Kreise die staatliche Unabhängigkeit, verabschiedeten 1813 die berühmte »Eidsvollverfassung«, die nach französischem, amerikanischem und spanischem Vorbild ein wirklich modernes Parlament einrichtete, das »Storting«, und wählten 1814 den dänischen Prinzen Christian Friedrich zum eigenen König. Alle Abgeordneten waren nach breitem Wahlrecht gewählt. Als Norwegen nach dem Frieden von Kiel 1814 an Schweden übergehen sollte, hielt das Land an seiner Unabhängigkeit fest. Der Eroberungsfeldzug Schwedens wurde schnell durch einen tragfähigen Kompromiss beendet: Norwegen unterwarf sich der schwedischen Oberhoheit, behielt aber seine parlamentarische Verfassung. So konnte sich das norwegische »Storting« zu einem Forum der Formulierung und Vertretung nationaler Interessen entwickeln, deren Ziele mit der staatlichen Unabhängigkeit 1905 erreicht wurden.
 
Russland bleibt »absolutistisch«, duldet aber regionale Vielfalt
 
Russland lebte in einer archaischen Verfassung, und bisweilen erscheint es fraglich, ob ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern möglich ist. Aber spätestens seit der von Peter I. politisch gewollten Modernisierung war ein gemeinsames Grundmuster von Verfassung und Zentralverwaltung erreicht. Der Zar war Alleinherrscher, Russland gehörte in den Bereich des Absolutismus. Monarchische Alleinherrschaft gehörte im Selbstverständnis der Regierenden zum unverzichtbaren Bestand der Verfassung. Ja, die Zaren verstanden sich geradezu als Bollwerk gegen die von der Französischen Revolution ausgehenden liberalen und demokratischen Forderungen. Zwar duldeten sie in den baltischen Provinzen, in Finnland und sogar in Polen weitgehende Autonomie, aber für Russland durfte es eine Europäisierung auf diesem Gebiet nicht geben. Dass damit auch eine gesellschaftliche Modernisierung verhindert wurde, blieb kritischen Beobachtern nicht verborgen.
 
Als Finnland 1809 an das Russische Reich kam, blieb es eine eigene politische Einheit und konnte später nationale Interessen entwickeln. Es erhielt einen eigenen Landtag, auf dem — nach dem Muster des schwedischen Reichstags — die Bevölkerung in vier Kurien vertreten war (Adel, Geistlichkeit, Bürger, Bauern). Trotz begrenzter Mitbestimmungsrechte konnte der Landtag nationale Identität entwickeln.
 
 Wirtschaft, Reformen und aufklärerische Tendenzen
 
Die Ostsee und ihre Anrainer spielten wirtschaftlich seit dem Mittelalter überwiegend die Rolle von Rohstofflieferanten — Agrar-, Forst- und Jagdprodukte — für die verarbeitenden Gewerbe in West- und Südeuropa und von Abnehmern der dort erzeugten Gebrauchs- und Luxusgüter. Es war lange ein ungleicher Tausch, den die Regierungen durch merkantilistische Wirtschaftsförderung zu überwinden trachteten. Handelskompanien, Manufakturen und — seit etwa 1750— Agrarmodernisierung bildeten die gängigen Instrumente, bis sich mit dem Liberalismus die Möglichkeit zu unbegrenztem Gewinnstreben in der Gesellschaft weithin durchsetzte.
 
Das fortschrittliche Agrarland Dänemark
 
Der Absolutismus in Dänemark wirkte klar modernisierend und schuf damit gute Voraussetzungen für die Demokratisierung nach 1848. Die Einführung des Absolutismus 1660 beraubte den Adel seiner politischen Vorrechte. Mit der folgenden Verwaltungsreform entstand eine leistungsfähige Zentralverwaltung, nach schwedischem Muster gegliedert in neun Ministerien unter kollegialer Leitung. Darüber stand der Geheime Rat, in dem die Behördenchefs zusammen mit dem König die wichtigsten Entscheidungen trafen. Das dänische Gesetzbuch von 1683 und das norwegische von 1685 setz- ten den verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Handlungen der Regierten wie der Regierenden. Die Außenpolitik vermied Risiken und war seit 1720 defensiv, sodass sich Spielraum für innere Reformen ergab.
 
Dänemark war und blieb ein Agrarland. Doch konnte es beachtlich früh durch die Gründung der Ostindischen Kompanie 1617 ein kleines Kolonialreich in Asien aufbauen, 1671 mit der Gründung der Westindischen Kompanie Stützpunkte in Westafrika und drei einträgliche Inseln in der Karibik erwerben, die Nordeuropa mit Zucker versorgten. Manufakturen — abgesehen von der bis heute florierenden Porzellanmanufaktur — gab es allerdings kaum.
 
Angesichts wachsender Bevölkerung wurde der Mangel an Nahrungsmitteln überall in Europa seit der Mitte des 18. Jahrhunderts zum Schlüsselproblem. Die Preise stiegen, Arbeitslosigkeit und Armut breiteten sich aus. In der traditionellen Agrarwirtschaft ließen sich erhebliche Produktivitätsreserven nicht erschließen. Um — ganz im Sinne der Aufklärung — öffentlich nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, räumte die dänische Regierung 1755 Pressefreiheit ein, die bis zu ihrer Abschaffung auf russischen Druck 1799 bestand. In verschiedenen Magazinen wurden die Alternativen kontrovers erörtert, adlige Gutsbetriebe oder bäuerliche Familienbetriebe zu begünstigen. Die Regierung entschied sich zugunsten der Bauern. Konkret wurden die Auflösung der überkommenen Wirtschaftsweise, die Ablösung feudaler Lasten, die Aufsiedlung von Gütern und Landerwerb durch Bauern gefördert. Den feierlich begangenen Höhepunkt bildete die Aufhebung der Leibeigenschaft 1788, in Schleswig und Holstein 1804. Nach Überwindung der Agrardepression um 1820 entwickelte sich eine enge Verflechtung mit dem industrialisierten England, das Nahrungsmittel importierte. Die florierende dänische Landwirtschaft setzte eine eigene Industrialisierung in Gang, gekennzeichnet durch — bis heute — kleine spezialisierte Betriebe.
 
Beachtung fand eine weitere grundlegende Reform: Mit dem Verbot des Sklavenhandels in Dänisch-Westindien 1793 ging Dänemark in Europa voran. Ein hektisches Zwischenspiel aufklärerischer Reformen setzte Johann Friedrich Graf von Struensee, der Geliebte der Königin Karoline Mathilde, 1770 bis 1772 in Gang: unter anderem die Abschaffung der Folter und die Einschränkung der Körperstrafen. Die Aufklärung fand Eingang sowohl in die deutsch- wie dänischsprachigen Führungsschichten; sie förderte insbesondere die Entstehung eines dänischen Sprach- und Nationalbewusstseins. Ausdruck hierfür waren zahlreiche Akademiegründungen: Als erste wurde 1742 die Königliche Gesellschaft der Wissenschaften eingerichtet.
 
Das aufgeklärte Königreich Schweden
 
Schweden brachte schon aus dem 16. Jahrhundert eine leistungsfähige Verwaltung mit. Unabhängig von der wechselnden Regierungsform zwischen Frühparlamentarismus und Absolutismus blieb die schwedische Bürokratie regierende Spitze des Staates. Sie war in neun Kollegien mit Zuständigkeiten für Außen- und Innenpolitik, Militär, Flotte, Finanzen und Rechtsprechung gegliedert. Über den Reichsrat als politisch leitendes Gremium arbeiteten diese mit dem König zusammen. Hatte in Zeiten des Absolutismus der König das alleinige Besetzungsrecht der leitenden Stellen — auch des Reichsrates —, gewann in der »Freiheitszeit« 1720 bis 1772 der Reichstag entscheidenden Einfluss. Grundlegende Reformen erreichten auch Schweden. Voraussetzung dafür war sein Verzicht auf Großmachtpolitik. Pressefreiheit galt praktisch seit 1718, gesetzlich fixiert seit 1765. Das schwedische Gesetzbuch trat 1734 in Kraft. Die erste Schwedische Akademie der Wissenschaften wurde 1739 gegründet. Als berühmte Gelehrte sind der Astronom Anders Celsius (1701—44), dem wir unser Thermometer verdanken, zu nennen und der Naturforscher Carl von Linné (1707—78), der die moderne Systematik der Pflanzen entwarf.
 
Auf dem Reichstag konnten die Bauern in einer eigenen Kurie ihre Interessen vertreten, ja sie waren zeitweise begehrte Koalitionspartner der anderen Stände. Den bäuerlichen Gemeinden stand es seit 1757 und 1763 durch Reformgesetze frei, die traditionelle Agrarwirtschaft aufzugeben. Bauern der Krone konnten sich von Abgaben und Diensten freikaufen; Leibeigenschaft hatte es nie gegeben. Schweden war kein Agrarland, konnte sich aber selbst ernähren. Merkantilistisch wurden Bergbau und Handel gefördert, ebenso die Urbarmachung ungenutzten Landes durch Ansiedlung von Kätnern 1743. Gustav III. schaffte die Folter ab und krönte seine aufklärerischen Reformen 1789 mit der Abschaffung adliger Privilegien, der Öffnung aller Ämter und das Recht auf agrarischen Grundbesitz für Nichtadlige. Liberale Forderungen nach weiteren gesellschaftlichen Reformen im 19. Jahrhundert versandeten; die europäischen Revolutionen von 1830 und 1848 berührten Schweden nicht.
 
Die reformträge Großmacht Russland
 
Russland ging andere Wege. Zunächst hatte Peter I. einen Modernisierungsschub in Gang gesetzt, der das Reich machtpolitisch auf europäischen Stand brachte. In der westlich orientierten neuen Hauptstadt Sankt Petersburg wurde 1717 eine Zentralverwaltung nach schwedischem Muster mit neun Kollegien errichtet. Der übergeordnete, 1711 gegründete Senat stellte die Verbindung zum Zaren her, seit 1726 der Oberste Geheime Rat. Mit Einrichtung des »Heiligen Synod« 1721 wurde die Kirche dem staatlichen Regiment unterworfen. Der Adel hatte sich durch eine Rangordnung von 1722 einer Ordnung in Klassen zu fügen und war zum Staatsdienst verpflichtet. Die Akademie der Wissenschaften wurde 1725 in Sankt Petersburg gegründet, die erste Universität 1755 in Moskau. Zusammen mit neuen Mitteln der Staatsfinanzierung — insbesondere Kopfsteuern —, mit der Heeresreform und dem Bau der Flotte gelang die Mobilisierung von Menschen und Ressourcen und damit die Erringung der Großmachtstellung.
 
Aber weiterführende gesellschaftliche Reformen blieben aus. Erst 1830 erschien eine gedruckte Gesetzessammlung, 1833 eine Sammlung der geltenden Gesetze; 1837 entstand eine Kaiserliche Rechtsschule in Sankt Petersburg. Weit entfernt von Pressefreiheit, wurde die Zensur 1815 verschärft. Die in Leibeigenschaft des Adels wie der Krone gehaltenen Bauern mussten ständig steigende Steuer- und Abgabenlasten tragen und gerieten immer tiefer in Abhängigkeit. Während in den Jahren 1816 bis 1819 in Estland, Kurland und Livland die Leibeigenschaft aufgehoben wurde, bestand sie in Russland bis 1861 fort. Die Macht des Adels blieb ungebrochen. Erfolgreich gestaltete sich die Ansiedlung von Deutschen, die Katharina II. 1764 vornehmlich an der Wolga in Gang setzte. Die neuen Gemeinden erhielten weitgehende Freiheiten in Selbstverwaltung und Kultur. Insgesamt jedoch verharrte Russland im Widerspruch zwischen seiner durch die Größe des Reiches ermöglichten Großmachtrolle und seiner politisch gewollten Unfähigkeit zu gesellschaftlicher Modernisierung.
 
 Äußere Machtentfaltung
 
Kämpfe bis zum Nordischen Krieg (1700—21)
 
Bis zum Eintritt Russlands in den Kreis der europäischen Mächte beherrschte allein der dänisch-schwedische Gegensatz die Auseinandersetzungen im Ostseeraum. Die Frage der Ostseeherrschaft war noch nicht entschieden. Durch Anschluss an konkurrierende europäische Bündnissysteme suchten die nordischen Mächte ihre Stellung zu behaupten: Dänemark im Bund mit England, den Niederlanden, Polen und Österreich; Schweden mit Frankreich und zeitweise Brandenburg-Preußen. Eine Schlüsselrolle wuchs dem kleinen, aber strategisch wichtigen Herzogtum Schleswig-Holstein-Gottorp zu, als Herzog Friedrich III. 1657 ein Bündnis mit Schweden einging, denn damit stand ein Auf- und Einmarschgebiet gegen Dänemark offen, dessen sich schwedische Heere immer wieder bedienten. Erst mit dem Ausgleich von 1773 verschwand dieser Konfliktpunkt aus der europäischen Politik.
 
Im 1. Nordischen Krieg (1655—60) kämpfte zunächst Schweden im Bund mit Brandenburg gegen Polen. Brandenburg wechselte 1657 die Fronten und bildete mit Polen und Österreich ein großes antischwedisches Bündnis, dem sich auch Dänemark anschloss. Doch führte es unerwartet in eine Katastrophe. Karl X. von Schweden besetzte von Süden — über Gottorp — ganz Dänemark und erzwang im Frieden von Roskilde 1658 die Abtretung der dänischen Provinzen Schonen, Blekingen und Halland, der Inseln Bornholm und Hven sowie der norwegischen Landschaften Bohuslän und Trondheim. Gottorpwurde mit der Souveränität, der Unabhängigkeit von Dänemark, belohnt. Ohne Begründung nahm Karl X. gleich nach dem Friedensschluss den Krieg wieder auf, versuchte 1659 vergeblich, Kopenhagen zu stürmen und damit das dänische Reich für sich zu gewinnen. Sein plötzlicher Tod 1660 ließ die schwedische Regierung Frieden in Kopenhagen schließen: Bornholm und Trondheim gelangten wieder an Dänemark. Im gleichzeitigen Frieden von Oliva verzichteten die polnischen Wasa auf den schwedischen Thron.
 
Mit dem Ziel, ganz Pommern zu erwerben, führte Brandenburg 1675 bis 1679 Krieg gegen das mit Frankreich verbündete Schweden. Dänemark schloss sich an, um seine verlorenen Provinzen wiederzugewinnen. Militärische Erfolge konnten jedoch nicht ausgenutzt werden: Der brandenburgische Sieg in der Schlacht von Fehrbellin 1675 wie dänische Erfolge zur See und bei der Wiedereroberung der verlorenen Provinzen blieben ohne Nachteil für Schweden. Der von Frankreich vermittelte Frieden von Saint-Germain-en-Laye 1679 brachte zwar Brandenburg Gewinne in Hinterpommern, Dänemark hingegen ging im Frieden von Lund 1679 leer aus. Gottorp, 1675 im Rendsburger Rezess von Dänemark bezwungen, wurde mit allen Rechten wiederhergestellt. Nun suchte Dänemark 1682 durch Bündniswechsel zu Frankreich seinem Ziel näher zu kommen. Französischer Reunionspolitik folgend, zog es mit dem »Okkupationspatent« 1684 den Gottorper Teil von Schleswig ein, musste ihn aber 1689— gedrängt von der antifranzösischen Koalition, insbesondere vom Kaiser, von Kursachsen und Brandenburg — wieder herausgeben.
 
Der Konflikt entschied sich erst im Großen Nordischen Krieg. Die neue Macht im Ostseeraum, Russland, verbündete sich 1699 mit Polen und Sachsen (vereint unter August dem Starken) sowie Dänemark, um die schwedische Großmacht zu stürzen. Die Hoffnung, der jugendliche schwedische König Karl XII. könne sich nicht behaupten, trog jedoch lange. Schwedische Truppen landeten auf Seeland und erzwangen im Frieden von Traventhal 1700 Dänemarks Ausscheiden aus der Koalition und die Wiederherstellung des Gottorper Staates. Herzog Friedrich IV. fiel 1702 als schwedischer General in Polen. Karl XII. von Schweden errang im Baltikum glänzende Siege, besetzte Polen und große Teile Russlands überschätzte jedoch, unfähig zu Kompromissen, seine Macht. Mit der Schlacht von Poltawa 1709 wendete sich das Blatt. Dänemark trat wieder in den Krieg ein, erlitt zwar 1712 bei Gadebusch eine Niederlage und musste 1713 die Zerstörung Altonas durch schwedische Truppen hinnehmen, doch leistete ein sächsisch-russisches Heer schnelle Bündnishilfe, sodass der dänische König endgültig den Gottorper Teil des Herzogtums Schleswig einnehmen konnte.
 
Russland hatte mit der Gründung von Sankt Petersburg 1703 vollendete Tatsachen geschaffen und konnte nach 1709 die Offensive ergreifen: Seine Truppen besetzten große Teile Finnlands, und seine Flotte unternahm verheerende Raubzüge an den schwedischen Küsten. Karl XII., 1715 abenteuerlich aus türkischer Gefangenschaft geflohen, setzte den Krieg mit aller Energie fort, bis er 1718 beim Kampf um die norwegische Festung Frederikshald den Tod fand. Das Ende der schwedischen Großmacht war besiegelt, festgeschrieben in den Friedensschlüssen von Stockholm 1719 mit Hannover sowie 1720 mit Brandenburg-Preußen, von Frederiksborg 1720 mit Dänemark (Aufgabe der Sundzollfreiheit, Nichteinmischung in die Gottorper Frage), schließlich von Nystad 1721 mit Russland.
 
Aufklärung und Ausgleich
 
Die Konflikte im Ostseeraum waren damit nicht bereinigt. Die Gottorper fanden durch Heiratsverbindung mit den russischen Romanows mächtige Förderer ihrer Interessen. In kluger Einschätzung seiner Macht hielt sich Dänemark vom Polnischen Thronfolgekrieg (1733—35), von den Schlesischen Kriegen (1740—42 und 1744—45) ebenso wie vom Siebenjährigen Krieg (1756—63) fern. Mit Schweden und Russland kam 1759 ein Neutralitätsabkommen für die Ostsee zustande. Katharina II. öffnete den Weg für einen friedlichen Ausgleich. Auf ein russisch-dänisches Bündnis von 1765 folgte der vorläufige Tauschvertrag von 1767, der 1773 in Kraft gesetzt wurde. Die Gottorper erhielten von Dänemark Oldenburg und Delmenhorst (1774 zum Herzogtum erhoben) und verzichteten auf ihren Anteil der Herzogtümer Schleswig und Holstein. Damit war der dänische Gesamtstaat gesichert. Außenpolitisch verfolgte Dänemark weiterhin konsequent Neutralität, auch in den Revolutionskriegen, geriet aber dadurch in Konflikt mit England. Mit rüden Strafaktionen (Bombardierung Kopenhagens) erzwang England geradezu ein Zusammengehen Dänemarks mit Frankreich, das noch 1807 mit einem Bündnis bekräftigt wurde. Es gab keinen Ausweg, auch nicht als Napoleons Stern verblasste. Denn Schweden hatte sich 1812 beim Wechsel auf die Seite seiner Gegner das seit Jahrhunderten dänische Norwegen als Preis ausbedungen und von Russland wie England zugesagt bekommen. So ging Dänemark an der Seite Frankreichs in die Niederlage und musste 1814 im Frieden von Kiel Norwegen an Schweden abtreten. Als kleinen Trost erhielt es hingegen Schwedisch-Pommern, das es dann gegen das Herzogtum Sachsen-Lauenburg tauschte. Damit war die Zeit dänischer Großmacht vorbei. Auch der verkleinerte dänische Gesamtstaat geriet bald in Gefahr durch nationale deutsch-dänische Auseinandersetzungen um Schleswig und Holstein.
 
Das frühparlamentarisch regierte Schweden versuchte 1741 bis 1743 vergeblich, durch Krieg gegen Russland verlorene Positionen zurückzugewinnen, musste dabei aber nicht nur weitere Gebietsverluste hinnehmen, sondern auch den russischen Kandidaten Adolf Friedrich von Holstein-Gottorp zum Thronfolger wählen. Damit scheiterte zunächst ein Interessenausgleich mit Dänemark. Im Siebenjährigen Krieg trat Schweden 1757— im Bund mit Frankreich — glücklos gegen Preußen an, kam aber 1762 mit einem Frieden ohne Gebietsverluste glimpflich davon. Ein weiterer Versuch zur Rückgewinnung der Großmachtstellung durch Krieg gegen Russland (1788—90) scheiterte; der Frieden brachte keine Gebietsveränderungen.
 
Napoleon und der Wiener Kongress
 
In die Napoleonischen Kriege griff Gustav IV. Adolf von Schweden als entschiedener Gegner des revolutionären Frankreich ein; er begann 1805 von Pommern aus militärische Operationen, denen vor Lübeck Jean-Baptiste Bernadotte ein jähes Ende setzte. Französische Truppen besetzten Pommern. Nach dem Frieden von Tilsit 1807 (Frankreich, Preußen, Russland) hatte Russland freie Hand gegen Schweden und nahm 1808 Finnland ein. Das führte in Schweden 1809 zur Absetzung Gustavs IV. Adolf und zur Wahl Karls XIII. Damit war 1810 der Weg frei für Friedensschlüsse mit Russland (Abtretung Finnlands) und Frankreich (Rückgabe Schwedisch-Pommerns) sowie zur Wahl Bernadottes zum Thronfolger. Unerwartet begann damit ein Frontenwechsel der schwedischen Außenpolitik: Im russisch-schwedischen Bündnis von 1812 wurde Schweden das noch dänische Norwegen als Ersatz für Finnland versprochen; in Friedens- und Bündnisverträgen mit England 1812 und 1813 schied Schweden aus der Kontinentalsperre aus und sagte Truppenhilfe gegen Napoleon zu. Nach der Völkerschlacht von Leipzig begann die Nordarmee unter schwedischem Befehl den Angriff auf Dänemark, das im Frieden von Kiel 1814 auf Norwegen verzichten musste. Vorsichtig begann eine skandinavische Zusammenarbeit, die erstmals Früchte trug, als während der schleswig-holsteinischen Erhebung 1848 schwedische Truppen Dänemark zur Hilfe kamen.
 
Prof. Dr. Kersten Krüger
 
Grundlegende Informationen finden Sie unter:
 
Dänemark und Schweden in der frühen Neuzeit: Verfeindete Brüder
 
Literatur:
 
Buchholz, Werner: Staat und Ständegesellschaft in Schweden zur Zeit des Überganges vom Absolutismus zum Ständeparlamentarismus 1718-1720. Stockholm 1979.
 Findeisen, Jörg-Peter: Karl XII. von Schweden. Berlin 1992.
 
Geschichte Schleswig-Holsteins von den Anfängen bis zur Gegenwart, herausgegeben von Ulrich Lange. Neumünster 1996.
 Herlitz, Nils: Grundzüge der schwedischen Verfassungsgeschichte. Aus dem Schwedischen. Rostock 1939.
 Jutikkala, Eino: Geschichte Finnlands. Aus dem Finnischen. Stuttgart 21976.
 Klinge, Matti: Geschichte Finnlands im Überblick. Aus dem Finnischen. Helsinki 41995.
 Nielsen, Axel: Dänische Wirtschaftsgeschichte. Jena 1933.
 Oberländer, Erwin: Rußland von Paul I. bis zum Krimkrieg. 1796-1855, in: Handbuch der europäischen Geschichte, herausgegeben von Theodor Schieder. Band 5. Stuttgart 1981.
 Weibull, Jörgen: Schwedische Geschichte. Aus dem Schwedischen. Stockholm 1994.
 Winkle, Stefan: Johann Friedrich Struensee. Arzt, Aufklärer und Staatsmann. Stuttgart 21989.
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