FALLTÜR
Falltür: übersetzung
Fạll|tür 〈f. 20〉 in den Fußboden eingelassene Tür
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Fạll|tür, die:
1. waagerecht aufklappbare, in Fußbodenhöhe über einer Keller- od. Bodentreppe angebrachte Tür.
2. geheime Klapptür im Fußboden, durch die eine eintretende Person hindurchfallen soll.
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Fạll|tür, die: 1. waagerecht, in Fußbodenhöhe über einer Keller- od. Bodentreppe angebrachte, aufklappbare Tür. 2. geheime Klapptür im Fußboden, durch die eine eintretende Person hindurchfallen soll.