ABBERUFEN
abberufen: übersetzung
entlassen; entmachten; absetzen; beurlauben
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ạb||be|ru|fen 〈V. tr. 201; hat〉
1. Beamte, Diplomaten \abberufen von einem Posten zurückrufen
2. \abberufen werden (nach)
2.1 versetzt werden
2.2 〈fig.〉 sterben, aus dem Leben scheiden
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ạb|be|ru|fen <st.V.; hat:
zum Zwecke der Amtsenthebung od. Versetzung von seinem Posten zurückrufen:
einen Botschafter [von seinem Posten] a.;
Ü Gott hat ihn [aus diesem Leben, in die Ewigkeit] abberufen (geh. verhüll.; er ist gestorben).
Dazu:
Ạb|be|ru|fung, die; -, -en.
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ạb|be|ru|fen <st. V.; hat: zum Zwecke der Amtsenthebung od. Versetzung von seinem Posten zurückrufen: einen Botschafter [von seinem Posten] a.; dass der Betriebsrat beschlossen habe, ... Ballschneider aus dem Betriebsrat abzuberufen (Chotjewitz, Friede 149); Ü Gott hat ihn [aus diesem Leben, in die Ewigkeit] abberufen (geh. verhüll.; er ist gestorben).