AUSKLAGEN
ausklagen: übersetzung
aus|kla|gen <sw. V.; hat: 1. (geh.) a) klagend vorbringen, äußern: sein Leid a.; Er ... „klagt aus, was sein empfindsames Gemüt verletzt ...“ (Chr. Wolf, Nachdenken 123); b) <a. + sich> sein Leid klagen, sich klagend aussprechen: sie hatte das Bedürfnis sich auszuklagen; c) aufhören zu klagen <meist in einer zusammengesetzten Zeitform>: es dauerte lange, bis er ausgeklagt hatte. 2. (Rechtsspr.) a) durch gerichtliche Klage eintreiben, einklagen: die Miete, Schulden, eine Forderung a.; b) durch gerichtliche Klage zwingen, etw. aufzugeben, zu verlassen: sie wurden aus ihrer Wohnung ausgeklagt.