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SYNODALVERFASSUNG

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Synodalverfassung: übersetzung

Syn|o|dal|ver|fas|sung 〈f. 20; unz.〉 Verfassung evang. Kirchen, in denen eine aus Theologen u. Nichttheologen bestehende Synode die Kirche leitet
Die Buchstabenfolge syn|o... bzw. syn|ö... kann in Fremdwörtern auch sy|no... bzw. sy|nö... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -ökologie.

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Sy|n|o|dal|ver|fas|sung, die:
Verfassung der evangelischen Landeskirchen, bei der die rechtliche Gewalt von der Synode (1) ausgeht.

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Synodalverfassung,
 
Form der evangelischen kirchlichen Verfassung auf der Grundlage gleichberechtigter Repräsentanz der (an sich autonomen) Kirchengemeinden.Die Synodalverfassung betont die durch Kollegialorgane kirchlichen Rechts (Synoden) gebildete Vertretung und Mitsprache der Gemeinden an den kirchlichen Leitungsaufgaben. Sie bildet die Grundlage der Kirchenverfassungen der reformierten Kirchen in Schottland, den Niederlanden, England, den USA, Kanada, Polen und Deutschland und fand seit dem 19. Jahrhundert auch Eingang in die evangelisch-lutherischen deutschen Landeskirchen. - Theologisch wird die Synodalverfassung auf Apostelgeschichte 15 zurückgeführt; kirchengeschichtlich ist sie in bewusster Abgrenzung zum Episkopal- und Konsistorialsystem entstanden.
 

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Sy|no|dal|ver|fas|sung, die: Verfassung der evangelischen Landeskirchen, bei der die rechtliche Gewalt von der ↑Synode (1) ausgeht.


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