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DEUTSCHLAND: KOSTEN DER DEUTSCHEN EINHEIT

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Deutschland: Kosten der deutschen Einheit
 
Welche enormen Erblasten dem vereinigten Deutschland durch die Hinterlassenschaft der SED-Diktatur auferlegt wurden, ist im Vereinigungsjahr 1990 zunächst nur von wenigen erkannt worden. Allerdings stellte sich sehr bald heraus, dass die Erneuerung der Wirtschaft, des Wohnungsbestandes, der Verkehrswege, Wasserstraßen und Kommunikationsverbindungen, die Sanierung der öffentlichen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen und die Beseitigung der riesigen Umweltschäden eine große Belastung bedeuten würden. Diese Bürde konnte unmöglich von den ostdeutschen Bundesbürgern allein getragen werden. Alle Deutschen mussten diese Erblast der Teilung zusammen übernehmen und müssen ihre Folgen gemeinsam abtragen. Um die Finanzausstattung der neuen Bundesländer und ihrer Gemeinden sicherzustellen und ihnen so den Aufbau einer geordneten Verwaltung und eines funktionsfähigen Justizwesens zu ermöglichen, verständigten sich Bund und Länder im Mai 1990 auf einen besonderen »Fonds Deutsche Einheit«. Aus diesem Finanztopf erhielten die neuen Länder von 1990 bis 1994 insgesamt 160,7 Mrd. DM. Bereits kurz nach der Schaffung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (siehe auch Deutschland: Staatsverträge zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands) zeigte sich, dass die bis dahin aufgelegten wirtschaftlichen Förderprogramme bei weitem nicht ausreichten, um die Strukturkrise und Leistungsschwäche der ostdeutschen Wirtschaft zu überwinden.Um die verschiedenen bis dahin schon eingeleiteten Untertützungsaktionen zu bündeln, verabschiedete die Bundesregierung am 8. März 1991 das »Gemeinschaftswerk Aufschwung OST«. Über dieses Gemeinschaftswerk sind in den Jahren 1991/92 insgesamt 24,4 Mrd. DM nach Ostdeutschland geflossen. Mit diesen Mitteln wurden gezielt kommunale Investitionsvorhaben unterstützt (z. B. die Instandsetzung und der Neubau von Kindergärten, Schulen, Hochschulen, Krankenhäusern, Kirchen und Kulturdenkmälern), Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) finanziert (u. a. durch Lohnkostenzuschüsse), die Modernisierung von Wirtschaftsunternehmen gefördert (z. B. durch Investitionszulagen) und der Ausbau und die Modernisierung des Verkehrsnetzes vorangetrieben. Weitere Förderschwerpunkte waren die Verbesserung der Standortbedingungen für Industrieansiedlungen und Technologieparks, um so die Investitionsbereitschaft privater Investoren zu erhöhen (Anschubinvestitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben), die »Werftenhilfe OST« und die Beseitigung von Altlasten im Umweltbereich. Damit sollten Investitionshemmnisse beseitigt, das Leistungsgefälle der ostdeutschen Wirtschaft abgebaut und drohende Umweltgefahren für Mensch und Natur ausgeräumt werden. Zur Teilabdeckung des gigantisch angewachsenen Finanzbedarfs des Bundes wurde unter anderem am 1. Juli 1991 ein (zunächst auf 1 Jahr befristeter) Solidaritätszuschlag in Form eines Zuschlags von 7,5 % auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer eingeführt, der seit 1. Januar 1995 erneut, jetzt unbefristet erhoben wird. In regelmäßigen Abständen soll jedoch die Notwendigkeit der weiteren Erhebung geprüft werden. Mit dem »Solidarpakt der Vernunft zur Finanzierung der deutschen Einheit« vom 13. März 1993 stellten dann Bundesregierung und Länderregierungen den Finanzausgleich innerhalb der Föderation auf eine neue Grundlage. Eine hohe Priorität erhielten alle Fördermaßnahmen zur raschen Wiedergründung eines leistungsfähigen, innovativen Mittelstandes. Zu den Verpflichtungen der Deutschen bei der Überwindung der Folgen der SED-Diktatur gehört letztlich auch die finanzielle Wiedergutmachung eines Teils derjenigen Schäden, die durch entschädigungslose staatliche Konfiszierung von privaten Vermögenswerten verursacht oder durch vergleichbare Eingriffe in das Eigentum von Personen entstanden sind. Eine nicht geringere moralische Verpflichtung besteht auch gegenüber den Bürgern, die durch politische Repressalien und durch folterähnliche Haftbedingungen in den Gefängnissen des SED-Staates Gesundheitsschäden erlitten haben. Hierfür wurde ein »Entschädigungsfonds« geschaffen, der aus verschiedenen Quellen gespeist wird. Insgesamt gesehen sind zur Sicherung der finanziellen Basis der neuen Länder und Kommunen und ihres wirtschaftlichen und ökologischen Aufbaus seit 1991 gigantische Summen nach Ostdeutschland geflossen: Die Bruttotransfers betrugen von 1991 bis 1995 insgesamt 812 Mrd. DM. Nach Abzug der Steuer- und Verwaltungseinahmen des Bundes verbleibt für Ostdeutschland ein Nettozufluss von 615 Mrd. DM in lediglich fünf Jahren (1991 = 106 Mrd. DM; 1995 = 140 Mrd. DM). Mehr als die Hälfte dieser Summe wurde vom Bund aufgebracht. Der jährliche Bruttotransfer beläuft sich seit zwei Jahren auf mehr als 5 % des westdeutschen Sozialprodukts. Rund jede zweite Mark, die der Bund in den letzten Jahren für Verkehrsinfrastrukturinvestitionen aufgewendet hat, kam den neuen Ländern zugute. Trotz dieses Transfers von Milliardensummen sind die neuen Bundesländer noch weit davon entfernt, sich zu blühenden Landschaften zu entwickeln. Diese Erwartungshaltung hatte die Bundesregierung aber in Analogie zum Wirtschaftswunder nach 1949 geweckt. Die neuen Bundesbürger konsumieren jedoch immer noch mehr, als sie produzieren. Die Wachstumsraten sinken seit 1994, und es besteht die Gefahr eines vorläufigen Endes des Aufholprozesses. Damit ist eine Beendigung hoher und höherer Transferleistungen nicht abzusehen.


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