BEFREIUNGSANSPRUCH
Befreiungsanspruch: übersetzung
Befreiungsanspruch,
der Anspruch des Berechtigten gegen den Verpflichteten, von diesem von den Verbindlichkeiten befreit (entlastet) zu werden, die der Berechtigte für den Verpflichteten eingegangen ist (§ 257 Satz 1 BGB), so z. B. im Verhältnis zwischen Auftraggeber (Verpflichteter) und Beauftragtem (Berechtigter).