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EINWOHNERSTEUER

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Einwohnersteuer: übersetzung

Einwohnersteuer,
 
Konzept einer allgemeinen Gemeindesteuer, durch die die Einwohner entsprechend dem Äquivalenzprinzip am finanziellen Aufwand für die kommunalen Leistungen beteiligt werden sollen. Gegenwärtig gibt es in Deutschland lediglich eine Beteiligung der Gemeinden am Einkommensteueraufkommen in ihrem Bundesland (Finanzausgleich); maßgeblich für den Anteil der einzelnen Gemeinde ist das örtliche Steueraufkommen, jedoch nur soweit es auf zu versteuernde Jahreseinkommen bis zu 40 000 DM (80 000 DM bei Verheirateten) entfällt.


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