Значение слова "ANEFANG" найдено в 1 источнике

ANEFANG

найдено в "Universal-Lexicon"

Ạnefang
 
[althochdeutsch anafâhan »anfassen«, mittelhochdeutsch vürvanc »Beschlagnahme«], im mittelalterlichen Recht die außergerichtliche Inanspruchnahme einer in fremdem Besitz befindliche Sache, weil sie dem Kläger durch einen Bruch seiner Gewere gestohlen oder geraubt sei. Der Anefang führte zum Anefangsprozess und zum Gewährenzug: der Beklagte berief sich auf seinen Vormann, dieser gleichfalls usw., bis der Dieb oder Räuber gefunden war, der seinen Besitz nicht mehr als rechtmäßig erklären konnte.


T: 28