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DINNORMEN: FESTE ORDNUNG FÜR DIE FREIE WIRTSCHAFT

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DIN-Normen: Feste Ordnung für die freie Wirtschaft
 
Normung ist vor allem mit Rationalisierung der industriellen Massenproduktion und Vereinfachung des Warenverkehrs verknüpft; zu diesem Zweck wurden im 20. Jahrhundert die meisten nationalen und internationalen Normungsinstitutionen gegründet. Das Deutsche Institut für Normung hat eine wechselhafte Geschichte hinter sich; es lässt Fachleute als Vertreter verschiedener Interessengruppen zusammen die Normungsarbeit leisten. Das Verfahren der Normungsarbeit ist durch Regeln und Normen des DIN festgelegt; ihr Ergebnis sind die DIN-Normen als Bestandteile des Deutschen Normenwerks. Obwohl eigentlich nur als Empfehlungen geltend, haben DIN-Normen sachbedingt doch einen eminent verpflichtenden Charakter; von großer Bedeutung sind sie vor allem für Hersteller, aber nicht zuletzt auch für Verbraucher.
 
 Normung und Normungsinstitutionen
 
Nach einer genormten Definition (DIN 820-1) ist Normung die planmäßige, durch interessierte Kreise gemeinschaftlich durchgeführte Vereinheitlichung von materiellen und immateriellen Gegenständen zum Nutzen der Allgemeinheit; sie darf nicht zu einem wirtschaftlichen Sondervorteil Einzelner führen.Normung fördert vor allem die Rationalisierung, Regelung, Kommunikationsverbesserung und Qualitätssicherung in Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Verwaltung; sie soll überdies der Sicherheit des Menschen, dem Schutz der Umwelt und der Qualitätsverbesserung in allen Lebensbereichen dienen. Zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung durch Normung kommt es etwa durch die Austauschbarkeit oder Vereinbarkeit genormter Produkte, die Verringerung der Typenvielfalt, die Erleichterung der Lagerhaltung und des Warenverkehrs. Normen sind darüber hinaus als Beschreibung technischer Sachverhalte für Gesetzgebung und Rechtsverkehr von Bedeutung.
 
Nationale Normungsinstitutionen der Industrieländer wurden größtenteils nach 1900 gegründet, um die mit der Industrialisierung einhergehende Rationalisierung zu verstärken und den Warenverkehr zu vereinfachen. Als erste internationale Normungsinstitution konstituierte sich 1906 die International Electrotechnical Commission (IEC). Als internationaler Zusammenschluss der nationalen Normungsinstitutionen in anderen Gebieten als der Elektrotechnik formierte sich 1926 die International Federation of the National Standardizing Associations (ISA); nach der Unterbrechung durch den Zweiten Weltkrieg trat 1947 die International Organization for Standardization (ISO) an ihre Stelle. Die IEC und die ISO haben ihren Sitz in Genf und gelten als Vereine nach Schweizer Zivilrecht.
 
Nach der Satzung der ISO soll durch die internationale Normung der länderübergreifende Austausch von Gütern und Dienstleistungen erleichtert und die Zusammenarbeit im geistigen, wissenschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Bereich entwickelt werden. Mitglieder der ISO sind die nationalen Normungsinstitutionen; die etwa 120 Mitgliedsinstitutionen repräsentieren fast die gesamte Weltproduktion. Seit 1952 vertritt das Deutsche Institut für Normung (DIN) die Bundesrepublik Deutschland in der ISO und der IEC. Bis Ende der 1990er-Jahre haben die ISO und die IEC insgesamt fast 20 000 internationale Normen in die Welt gesetzt. Im Bereich der Telekommunikation ist die Internationale Fernmelde-Union (IFU), eine Sonderorganisation der UNO ebenfalls mit Sitz in Genf, zuständig.
 
Als europäische Normungsinstitutionen wurden 1961 das Europäische Komitee für Normung (CEN, Comité Européen de Normalisation) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC, Comité Européen de Normalisation Electrotechnique) gegründet. Beide gelten als nicht staatliche, gemeinnützige Vereinigungen und haben ihren Sitz in Brüssel; 1982 haben sie sich zur Gemeinsamen Europäischen Normungsinstitution erklärt. Ihr Ziel ist es, durch die Übernahme der europäischen Normen einheitliche nationale Normen in den europäischen Staaten zu schaffen und damit den europäischen Binnenmarkt zu fördern. Ihre derzeit 19 Mitglieder bilden die nationalen Normungsinstitutionen der Staaten der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelsassoziation; Normungsinstitutionen osteuropäischer Staaten erhalten einen Beobachterstatus. Deutsches Mitglied im CEN ist das DIN, im CENELEC die Deutsche Elektrotechnische Kommission (DKE) in DIN und VDE (Verband Deutscher Elektrotechniker).
 
So weit wie möglich müssen bestehende internationale Normen von ISO oder ICE berücksichtigt werden, um keine Handelshindernisse an den europäischen Grenzen zu errichten. Die Mitglieder von CEN/CENELEC sind dazu verpflichtet, die europäischen Normen (EN) unverändert als nationale Normen zu übernehmen. Im Bereich der Telekommunikation sorgt das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI, Institut Européen des Normes de Télécommunication) in enger Zusammenarbeit mit CEN/CENELEC für europaweite Normen. Bis Ende der 1990er-Jahre haben CEN/CENELEC und ETSI über 12 000 europäische Normen geschaffen.
 
 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
 
In Deutschland wurde 1917 der Normalienausschuß für den Allgemeinen Maschinenbau gegründet. Dass dies während des Ersten Weltkriegs geschah, war kein Zufall, denn die ersten deutschen Normen wurden in der Rüstungsindustrie bei der Massenproduktion von Waffen angewendet. 1926 wurde der Ausschuss umbenannt in Deutscher Normenausschuß e. V. (DNA) Vom Maschinenbau ausgehend, weitete sich die industrielle Normung in Deutschland allmählich auf alle technischen Bereiche aus; allerdings lehnten die Großbetriebe die Umstellung von Firmennormen auf allgemein verbindliche Normen wegen der hohen Kosten zunächst ab. Erst 1936, im Jahr des ersten nationalsozialistischen Vierjahresplans, erhielten die Normen einen staatlich verordneten und damit verpflichtenden Status.
 
Nach dem Zweiten Weltkrieg erarbeitete der Normenausschuss die Normen der deutschen Industrie zunächst für alle vier Besatzungszonen, ab 1949 für beide deutsche Staaten; ab 1968 verordnete in der Deutschen Demokratischen Republik das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) die Normen der ostdeutschen Industrie. 1975 wurde der Normenausschuss in DIN Deutsches Institut für Normung e. V. umbenannt und von der Bundesrepublik Deutschland (durch den Normenvertrag) als nationale Normungsinstitution anerkannt. 1989 unterzeichneten die beiden deutschen Normen schaffenden Körperschaften einen Vertrag über gegenseitige Zusammenarbeit; 1990 übernahm das DIN die gesamtdeutsche Normung.
 
Das DIN hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins und gilt damit als gemeinnützig; seinen Sitz hat es in Berlin. Mitglieder können Firmen oder Verbände sowie an der Normung interessierte Körperschaften, Behörden und Organisationen, aber keine Einzelpersonen sein; die Mitgliederzahl beträgt etwa 6 000. Die Normungsarbeit wird in 4 600 Arbeitsausschüssen von etwa 28 500 Fachleuten als ehrenamtlichen Mitarbeitern geleistet, die von den interessierten Kreisen (Hersteller, Handel, Handwerk, Verbraucher, Behörden, Wissenschaftseinrichtungen) delegiert und zur Normungsarbeit autorisiert werden; organisiert wird die Normungsarbeit von den etwa 1 000 hauptamtlichen Mitarbeitern des DIN. Die Arbeitsausschüsse sind zu 90 Normenausschüssen zusammengefasst, die auf ihrem Fach- und Wissensgebiet für die nationale Normung sowie für die Zusammenarbeit bei der europäischen und internationalen Normung zuständig sind. Die Mitwirkung an der Normungsarbeit setzt die Mitgliedschaft im DIN nicht voraus.
 
Das DIN finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen (nach der Mitarbeiterzahl eines Mitglieds) und zweckbestimmten Fachförderungen (zu etwa 20 %), Zuwendungen von Bund und Ländern (zu etwa 20 %) und Erlösen aus dem Verkauf der Arbeitsergebnisse (Normen, Normentwürfe und DIN-Taschenbücher) durch den angegliederten Verlag Beuth GmbH (zu etwa 60 %).
 
 DIN-Normen als Ergebnisse der Normungsarbeit
 
Die (durch DIN 820-4) festgelegte Normungsarbeit gewährleistet, dass die Grundregeln des DIN eingehalten werden; zu ihnen gehören Freiwilligkeit, Öffentlichkeit, Beteiligung aller interessierten Kreise, Konsens, Einheitlichkeit und Widerspruchsfreiheit, Ausrichtung am Stand der Technik, an den wirtschaftlichen Gegebenheiten und am allgemeinen Nutzen sowie Internationalität.
 
Jedermann kann beim DIN einen begründeten Normungsantrag stellen. Zunächst prüft der zuständige Normenausschuss, ob für die Normung ein Bedarf besteht oder zu erwarten ist, ob die interessierten Kreise bereit sind, die Normungsarbeit mitzutragen und ob in europäischen oder internationalen Normeninstitutionen entsprechende Normungsvorhaben bereits bearbeitet werden; falls Letzteres der Fall ist, sollen deren Ergebnisse möglichst unverändert übernommen werden. Wenn der Normungsantrag vom Normenausschuss angenommen wird, wird dies im Zentralorgan des DIN, der monatlich erscheinenden Zeitschrift »DIN-Mitteilungen + elektronorm«, veröffentlicht.
 
Der Arbeitsausschuss erstellt zunächst eine Normvorlage, über die in nicht öffentlichen Beratungen diskutiert wird. Der Inhalt einer Norm soll durch gegenseitige Verständigung und möglichst durch Übereinstimmung, nicht nur durch Abstimmung festgelegt werden. Mit der Verabschiedung eines Normentwurfs schließt der Arbeitsausschuss vorläufig seine Beratungen ab. Eine Normenprüfstelle prüft den Normentwurf auf Einhaltung der Prinzipien der Normungsarbeit, Eindeutigkeit, Widerspruchsfreiheit und Verträglichkeit mit anderen Normen. Das Erscheinen des Entwurfs wird im »DIN-Anzeiger für technische Regeln« (in den »DIN-Mitteilungen« enthalten) bekannt gegeben. Stellungnahmen können innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel vier Monate) eingereicht werden. Zu den anschließenden Beratungen des betreffenden Arbeitsausschusses werden die Stellung Nehmenden eingeladen; falls sie nicht erscheinen, wird ihnen das Beratungsergebnis mitgeteilt.
 
Hat der Arbeitsausschuss über alle Stellungnahmen beraten und beschlossen, verabschiedet er die endgültige Fassung als Manuskript für die Norm. Die Normenprüfstelle überprüft das Manuskript, nimmt die Norm im Auftrag des Präsidiums des DIN in das Deutsche Normenwerk auf und gibt sie zum Druck und Verkauf durch den Beuth-Verlag frei. Das Erscheinen der DIN-Norm wird wiederum im »DIN-Anzeiger für technische Regeln« bekannt gegeben. Falls Vorbehalte hinsichtlich der Anwendung einer Norm bestehen, wird diese zunächst als Vornorm herausgegeben, bevor sie durch Erfahrungen bestätigt zur endgültigen Norm aufsteigt. Spätestens nach fünf Jahren wird die Norm überprüft; falls sie nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, muss sie überarbeitet oder zurückgezogen werden.
 
Die etwa 24 000 DIN-Normen sind durch eine Normnummer gekennzeichnet; diese besteht aus dem Normenzeichen »DIN« und einer bis zu fünfstelligen Normzählnummer, gegebenenfalls einer mit Bindestrich angefügten Teilzählnummer oder einem Wortzusatz mit weiterer Zählnummer. Handelt es sich um eine internationale oder europäische Norm, die das DIN als deutsche Norm unverändert übernommen hat, wird dem Normenzeichen »DIN« das entsprechende Normenzeichen (»ISO«, »IEC«, »EN« für eine europäische Norm von CEN/CENELEC, »ETS« für eine europäische Norm von ETSI) angehängt (z. B. DIN ISO 720).
 
 Geltung, Inhalt und Anwendung der DIN-Normen
 
DIN-Normen sind keine amtlichen Verordnungen, sondern lediglich Empfehlungen, deren Anwendung der Entscheidung des Einzelnen unterliegt. Sie sind in Kooperation der interessierten Kreise durch Konsens der autorisierten Experten entstanden, während die Information der Öffentlichkeit gewahrt war. DIN-Normen sollen als Regeln der Technik allgemein anerkannt und angewandt werden. Allerdings kann sich eine Pflicht zu ihrer Anwendung aus Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Verträgen oder anderen Rechtsgrundlagen ergeben; außerdem erfordern in vielen Bereichen die Sachzwänge ihre Anwendung.
 
DIN-Normen enthalten in der Hauptsache Angaben, Anweisungen oder Anforderungen für die Herstellung, Wartung oder Handhabung von Gegenständen, Geräten oder Anlagen, den Ablauf oder die Ausführung von Vorgängen oder Dienstleistungen, die Qualität oder Qualitätsprüfung, -sicherung oder -verbesserung technischer Produkte, die Sicherheit oder Gesundheit des Menschen oder den Schutz der Umwelt.
 
Normen können ihren Nutzen nur durch ihre Anwendung erbringen. Die Anwendung erfolgt vor allem in den herstellenden Unternehmen, die als Hauptinteressenten der Normung nicht nur bestehende internationale, regionale, nationale oder andere überbetriebliche Normen (wie ISO-, EN-, DIN- oder VDE-Normen) übernehmen und ihren Bedürfnissen anpassen, sondern auch eigene innerbetriebliche Werknormen erarbeiten oder an der Normungsarbeit nationaler oder internationaler Normungsinstitutionen teilnehmen. Normen spielen zunehmend bei der Verbreitung von Innovationen eine Rolle; so wird die entwicklungsbegleitende Normung insbesondere bei der Entwicklung komplexer technischer Systeme immer wichtiger. Für die Einführung und Anwendung der Normen in Unternehmen wie in Verwaltung und Wissenschaft ist der Ausschuss Normenpraxis des DIN zuständig.
 
Da viele DIN-Normen Konsumgüter betreffen, sind sie nicht zuletzt für den Verbraucher von Bedeutung; dabei geht es in erster Linie um die Funktionstüchtigkeit, Qualität und Sicherheit. Die Interessen der Verbraucher bei der Normungsarbeit vertritt der Verbraucherrat im DIN; er beteiligt sich etwa an den Arbeitsausschüssen bei allen verbraucherrelevanten Normungsvorhaben, trägt zur Information der Verbraucherinstitutionen über DIN-Normen bei und setzt sich für einheitliche Warenbeschreibungs- und Kennzeichnungssysteme ein. Genormte Produkte kann der Hersteller mit dem DIN-Verbandszeichen kennzeichnen; damit erklärt er, dass das Produkt den Festlegungen der entsprechenden Norm genügt (Normenkonformität). Wird das Produkt von einem neutralen Prüflaboratorium geprüft und von der Zertifizierungsstelle DIN CERTCO Gesellschaft für Konformitätsbewertung mbH begutachtet, erhält es das DIN-Prüf- und -Überwachungszeichen.
 
Literatur:
 
Martin Klein: Einführung in die DIN-Normen, herausgegeben vom DIN. Stuttgart 121997.


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