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EINJÄHRIGFREIWILLIGENDIENST

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Einjährig-Freiwilligen-Dienst,
 
in Preußen 1814 eingeführte und im Deutschen Reich 1871-1918 sowie in Österreich-Ungarn 1868-1918 mögliche Form des Wehrdienstes mit verkürzter aktiver Dienstzeit (ein Jahr statt drei Jahre) auf freiwilliger Basis. Voraussetzungen waren der Nachweis einer höheren Schulbildung (Mindestanforderung in Preußen ab 1868 Obersekundareife, »Einjähriges«) und die Übernahme der Kosten für Bekleidung, Verpflegung und Ausrüstung. Besonders befähigte Einjährig-Freiwillige konnten nach Ablegung einer Prüfung als Offiziersanwärter entlassen und später (nach Ableistung von Wehrübungen) zum Landwehr- beziehungsweise (nach 1868) zum Reserveoffizier befördert werden.


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