NÄHERRECHT
Näherrecht: übersetzung
Näherrecht,
Zugrecht, Retrạktrecht, aus der mittelalterlichen Gebundenheit des Bodens entstandenes, bis ins 19. Jahrhundert geübtes Recht, gegen Erstattung von Kaufpreis und Aufwendungen verkauften Grundbesitz (auch Grunddienstbarkeiten, selten Fahrnis) »an sich zu ziehen« (Vorkaufsrecht). Ziel war die Erhaltung von Familien-, Herrschafts- und Genossenschaftsgütern. Dementsprechend konnte es von Erben (Erblosung), Mark- und Dorfgenossen (Marklosung) oder dem Grund- beziehungsweise Lehensherrn (innerhalb bestimmter Frist) geltend gemacht werden.
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Nä|her|recht, das (Rechtsspr.): (früher, bis ins 19. Jh. geltendes) dem Vorkaufsrecht ähnliches Recht.