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SMEND

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Smẹnd,
 
1) Rudolf, evangelischer Theologe, * Lengerich 5. 11. 1851, ✝ Ballenstedt 27. 12. 1913, Vater von 2); wurde 1875 Privatdozent für Altes Testament in Halle (Saale), 1880 Professor in Basel, 1889 in Göttingen. In der Arbeitsmethodik an seinem Freund und Lehrer J. Wellhausen orientiert, bearbeitete Smend große Teile der alttestamentlichen Überlieferung. Von Bedeutung sind besonders seine literarkritischen Pentateuchforschungen.
 
Werke: Der Prophet Ezechiel (1880); Lehrbuch der alttestamentlichen Religionsgeschichte (1893); Die Weisheit des Jesus Sirach (1906); Griechisch-syrisch-hebräischer Index zur Weisheit des Jesus Sirach (1907); Die Erzählungen des Hexateuch auf ihre Quellen untersucht (1912).
 
 2) Rudolf, Staats- und Kirchenrechtler, * Basel 15.1. 1882, ✝ Göttingen 5. 7. 1975, Sohn von 1); Professor in Greifswald, Tübingen, Bonn, Berlin und (ab 1935) Göttingen. Seine staatsrechtlichen und staatstheoretischen Arbeiten sind durch die Auseinandersetzung mit der im Kaiserreich dominierenden positivistischen, auf die geschriebene Verfassung und ihre traditionell juristische Auslegung ausgerichtete Staatslehre geprägt. Im Methodenstreit der Weimarer Staatslehre gehörte er der antinormativistischen »geisteswissenschaftlichen« Richtung an und entwickelte seine »Integrationslehre«: Die Verfassung ist danach nicht nur als Organisations- und Kompetenzverteilungsstatut zu verstehen, sondern zugleich als Lebensform der Staatsbürger, die v. a. durch die politischen Rechte (besonders das Wahlrecht) in den andauernden Prozess der Staatsbildung integriert werden. Diese Auffassungen wirken bis heute, auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach. Ab 1945 widmete sich Smend v. a. kirchen- und staatskirchenrechtliche Fragen.
 
Werke: Maßstäbe parlamentarischen Wahlrechts in der deutschen Staatstheorie des 19. Jahrhunderts (1912); Verfassung und Verfassungsrecht (1928); Staatsrechtliche Abhh. (1955); Elemente alttestamentlichen Geschichtsdenkens (1968).
 
Literatur:
 
Rechtsprobleme in Staat und Kirche. Festschr. für R. S.. .. (1952);
 K. Hesse: R. S. in: Staatslex., Bd. 4 (71988).


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