ERZIEHUNGSBERECHTIGTER
Erziehungsberechtigter: übersetzung
Elter (fachsprachlich); Elternteil
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Erziehungsberechtigter [ɛɐ̯'ts̮i:ʊŋsbərɛçtɪçtɐ], der Erziehungsberechtigte/ein Erziehungsberechtigter; des/eines Erziehungsberechtigten, die Erziehungsberechtigten/zwei Erziehungsberechtigte:
Person, die die Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge ausübt:
bei einer Waise ist der Vormund der Erziehungsberechtigte.
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Er|zie|hungs|be|rech|tig|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jeder, der elterl. Gewalt ausübt, Eltern, Vormund
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Er|zie|hungs|be|rech|tig|ter, der Erziehungsberechtigte/ein Erziehungsberechtigter; des/eines Erziehungsberechtigten, die Erziehungsberechtigten/zwei Erziehungsberechtigte:
jmd., der die elterliche Gewalt ausübt.
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Erziehungsberechtigter,
derjenige, der die Rechte und Pflichten der elterlichen Sorge ausübt.