HANDELSRICHTER
Handelsrichter: übersetzung
Hạn|dels|rich|ter 〈m. 3〉 (ehrenamtl.) kaufmänn. Beisitzer des Handelsgerichtes
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Hạn|dels|rich|ter, der:
ehrenamtlicher Richter in einer Kammer für Handelssachen.
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Handelsrichter,
die ehrenamtlichen kaufmännischen Beisitzer der Kammern für Handelssachen (Handelsgerichte). Sie werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammern für drei Jahre ernannt, müssen mindestens 30 Jahre alt und als Kaufmann ins Handelsregister eingetragen sein; sie sind sachlich und persönlich unabhängig und haben im Rahmen ihres Amtes alle Rechte und Pflichten eines Berufsrichters.
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Hạn|dels|rich|ter, der: ehrenamtlicher Richter in einer Kammer für Handelssachen.