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ABWERBUNG

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Abwerbung: übersetzung

Ạb|wer|bung 〈f. 20das Abwerben

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Ạb|wer|bung, die; -, -en:
das Abwerben.

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Abwerbung,
 
Bemühungen, Arbeitnehmer anderer Unternehmen, Verbände u. Ä. zum Arbeitsplatzwechsel zu veranlassen. Gründe für die Abwerbung sind: Mangel an Spezialkräften, v. a. im leitenden Bereich (»head hunting«); Einsparung von Einarbeitungskosten; Gewinnung neuer technischen Informationen u. a. Die Abwerbung ist rechtlich grundsätzlich zulässig, wird jedoch unlauter und kann zu Schadensersatzansprüchen führen, wenn der Abgeworbene zum Vertragsbruch verleitet wird oder wenn die Abwerbung gegen die guten Sitten verstößt.

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Ạb|wer|bung, die; -, -en: das Abwerben: Die A. an sich ist mittlerweile so branchenüblich, dass das moralisch nicht mehr als verwerflich gilt (Woche 20. 12. 96, 15).


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f =, -en
переманивание, сманивание (на другую работу)


T: 22