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SYNTHETISCHES URTEIL

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synthetisches Urteil,
 
Erweiterungs|urteil, Philosophie: Urteil, dessen Prädikat nicht im Subjekt enthalten ist, sondern durch das Urteil neu hinzugefügt wird. I. Kant unterscheidet synthetische Urteile a priori als von der Erfahrung unabhängige, diese ermöglichende Sätze, die ihren Grund in den Anschauungsformen von Raum und Zeit und den Kategorien haben (z. B. »alles, was geschieht, hat eine Ursache«), sowie synthetische Urteile a posteriori als auf Erfahrung beruhende Erweiterungsurteile (z. B. »ein Körper ist schwer«) im Gegensatz zum analytischen Urteil (analytisch). - In der modernen Logik versteht man unter synthetischem Urteil allgemein eine Aussage, die nicht allein aufgrund der Bedeutung der in ihr vorkommenden Terme wahr ist.


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