BESCHAFFUNGSKRIMINALITÄT
Beschaffungskriminalität: übersetzung
Be|schạf|fungs|kri|mi|na|li|tät 〈f. 20; unz.〉 Straffälligkeit im Zusammenhang mit der Finanzierung u. der Beschaffung von Drogen; →a. Folgekriminalität
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Be|schạf|fungs|kri|mi|na|li|tät, die (Rechtsspr.):
Gesamtheit der kriminellen Handlungen, die der Beschaffung von Drogen od. von Geld zum Kauf von Drogen dienen.
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Be|schạf|fungs|kri|mi|na|li|tät, die (Rechtsspr.): Gesamtheit der kriminellen Handlungen, die der Beschaffung von Drogen od. von Geld zum Kauf von Drogen dienen.