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DURCHDEICHUNG

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Durchdeichung. Bei Schließung einer Durchbruchstelle wird man möglichst von der Ausführung einer Auslage (s.d.) absehen. Ob es richtiger ist, eine Durchdeichung oder eine Einlage (s.d.) auszuführen, d.h. den Deich entweder in die alte Linie oder so zu legen, daß der entstandene Kolk an die Außenseite des neuen Deiches zu liegen kommt, hängt von den örtlichen Verhältnissen, insbesondere auch von den Kosten ab. Ist die Tiefe des Kolks nicht allzu groß, so wird man – namentlich bei Seedeichen – der Durchdeichung den Vorzug vor der Einlage geben, weil diese eine trichterförmige, das Auflaufen der Wellen begünstigende Bucht bildet; anderseits ist freilich bei der Einlage ein allmähliches Verschlicken des Kolkes zu erwarten.

Mit der Ausführung jeder größeren Durchdeichung kann erst begonnen werden, wenn die aus- und eintretende Strömung der Durchbruchstelle beseitigt oder doch stark beschränkt ist. Bei Strombrücken und bei Grundbrüchen, deren Sohle unter der gewöhnlichen Fluthöhe liegt, nimmt der aus- und eingehende Strom oft eine bedeutende Stärke an, insbesondere wenn gleichzeitig die Lage der bedeichten Marsch eine tiefe ist. Er trägt dann zur fortwährenden Erweiterung und Vertiefung der Bruchstelle bei, die durch weiche Beschaffenheit des Untergrundes gefördert wird.Die Beseitigung dieser Strömung erfolgt durch Anlage eines Kajedeiches, der an die unbeschädigten Stellen des Hauptdeiches anschließt und je nach den örtlichen Verhältnissen als Auslage oder Einlage hergestellt wird. Gleichzeitig hat er die Marsch während der Bauzeit der Durchdeichung zu schützen und ist deshalb 2–3 m über gewöhnliche Flut zu führen. Steht trockene Erde zur Verfügung, so wird er in 3–4facher Außen- und 2facher Innenböschung hergestellt und am Fuß der Außenseite durch Bestickung, Bespreutung oder durch eine Faschinendecke gesichert. Bei weichem Boden empfiehlt sich die Einfassung des Erdkörpers durch Faschinendämme. Fehlt gute – namentlich auch trockene – Erde, so muß der Kajedeich in der Form eines Kastenfangdammes hergestellt werden. Unter schwierigen Umständen werden selbst zwei solcher Dämme nacheinander nötig, um die Strömung allmählich zu vermindern; auch kann sich zu diesem Zwecke eine Erweiterung der Durchbruchstelle empfehlen. Nach Herstellung des Schutzdeiches erfolgt die Ausführung der Durchdeichung zwischen zwei Faschinendämmen (s. die Figur). Diese bestehen bis zur Niedrigwasserhöhe aus Sinkstücken, darüber aus Packwerk und haben eine Kronenbreite von 2,5–4 m, an der Außenseite 11/2fache, an der Innenseite 3/1fache Anlage. Die unteren Sohlstücke sind möglichst weit nach außen, nicht nach innen vorzuschieben, weil sonst völliges Dichtwerden erschwert und längeres Nachsinken bewirkt wird. Die Faschinenpackung an der Innenseite braucht nur den inneren Erdkörper zu stützen, kann also eine geringere Ausdehnung erhalten als die der Außenseite. Wollte man die Innenseite ganz aus Boden herstellen, so würde der Bedarf an solchem ein viel größerer und seine Beschaffung, die in der Regel mit Schiffen erfolgen muß, meistens teurer werden als die Mitverwendung von Faschinen. – Zuerst wird die Außenberme, dann die Binnenberme und schließlich die Erdschüttung hergestellt; die Schüttung schreitet von einer Seite nach der andern fort, um den beim Einschütten sich bildenden Schlamm auf der Sohle fortzuschieben. Bei größerer Länge des Dammes erfolgt die Durchschüttung zunächst in der Höhe des mittleren Wasserstandes; darauf die Herstellung bis zur endgültigen Höhe unter Berücksichtigung des Sackmaßes.

Frühling.

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