EXKLUSIVVERTRAG
Exklusivvertrag: übersetzung
Ex|klu|siv|ver|trag 〈m. 1u〉 Vertrag (eines Künstlers) mit einer Tonträgerfirma, der die Verpflichtung für den Künstler enthält, mit keiner anderen Firma Verträge abzuschließen
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Ex|klu|siv|ver|trag, der:
Vertrag, in dem die Übertragung von Exklusivrechten festgelegt ist.
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Ex|klu|siv|ver|trag, der: Vertrag, in dem die Übertragung von Exklusivrechten festgelegt ist.