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EIGENTUMSPOLITIK

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Eigentumspolitik,
 
Gesamtheit der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, eine gegebene Eigentumsstruktur und die sozioökonomischen Prozesse, in denen neues Eigentum gebildet wird, zu beeinflussen und die bestehende Eigentumsordnung durch Erlass von Gesetzen zu ändern. Hierbei sind die Einzelmaßnahmen der Eigentumspolitik mit der allgemeinen Wirtschafts- und Sozialpolitik so eng verflochten, dass eine Abgrenzung oft nur schwer möglich ist.Eine neuere Definition versteht unter Eigentumspolitik i. w. S. die Ausgestaltung der Eigentumsrechte und im engeren Sinn alle Maßnahmen, die auf die Änderung bestehender Eigentumsrechte gerichtet sind. Insofern unterscheidet sich die Eigentumspolitik von der Vermögenspolitik, die die Bildung und Verteilung von Vermögen im Rahmen der bestehenden Eigentumsordnung beeinflussen will. Zu den Maßnahmen der Eigentumspolitik, die eine Vermögensumverteilung bewirken, gehören die Sozialisierung und die Bodenreform. Daneben gibt es gesellschaftspolitisch motivierte Maßnahmen der Eigentumspolitik (z. B. paritätische Mitbestimmung), sozialpolitisch begründete (z. B. Mieterschutz), umweltpolitisch orientierte (z. B. Bebauungsverbot für ein Grundstück), wettbewerbspolitisch motivierte (Kartellverbot) und außenwirtschaftlich beeinflusste Maßnahmen (z. B. beschränkter Kapitalexport). Einkommensverteilung, Vermögensbildung.


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