EINUNG
Einung: übersetzung
Ei|nung 〈f. 20; veraltet; poet.〉 Einigung
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Einung,
in der Rechtssprache des Mittelalters: 1) Übereinkunft, Vertrag, Bündnis; 2) die durch die beschworene Übereinkunft begründete Gemeinschaft (Genossenschaft); 3) die Rechtssatzung, die diese Gemeinschaft hervorbringt (beschworene »Willkür«); in dieser Bedeutung (Satzung) besondere Form der Gesetzgebung.- In der Schweiz ist Einung auch die hoheitlich oder genossenschaftlich entstandene dörfliche Ordnungsgewalt, diese Ordnung selbst oder Strafe und Buße für ihre Übertretung.
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Ei|nung, die; -, -en (veraltet): a) das Einen, Einigung; ∙ b) Vereinigung: Stelle dir nur das Wasser, das Öl, das Quecksilber vor, so wirst du eine Einigkeit, einen Zusammenhang ihrer Teile finden. Diese E. verlassen sie nicht (Goethe, Wahlverwandtschaften I, 4).