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ARBEITSLOSENVERSICHERUNG: GRUNDLAGEN

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Arbeitslosenversicherung: Grundlagen
 
Arbeitslosigkeit ist neben Alter und Krankheit ein Risiko, das die Einkommenssicherheit gefährden kann. Sie kann das individuelle Einkommen schmälern und damit den gewohnten Lebensstandard einschränken. Gleichzeitig aber ist Arbeitslosigkeit in einer Wirtschaft, die sich entwickelt, kaum zu vermeiden. Gibt es beispielsweise Fortschritte in der Produktionstechnik oder Änderungen in der Verbrauchernachfrage, muss es zu betrieblichen Anpassungen und Produktionsumstellungen kommen. Dies kann manche Firmen zu Entlassungen zwingen, während andere expandieren. Ursprünglich sollte die Arbeitslosenversicherung die dadurch entstehende friktionelle Arbeitslosigkeit in ihren individuell harten Wirkungen abmildern und so die sozialen Probleme einer Ökonomie, die sich umstrukturiert, reduzieren. Heute ist es freilich eher die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland, welche die Arbeitslosenversicherung belastet. Die staatliche Pflichtversicherung gegen Arbeitslosigkeit wurde 1927 mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eingeführt. Träger der Versicherung ist in Deutschland die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg sowie alle regionalen Arbeitsämter.Beitragspflichtig sind alle Arbeitnehmer, soweit sie nicht geringfügig beschäftigt sind. Beitragsfrei sind alle Beamten, Richter, Berufssoldaten sowie Schüler und Studenten. Wie in den anderen Zweigen der sozialen Sicherung (mit Ausnahme der Unfallversicherung) wird der Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zu 50 % getragen. Er beträgt im Jahr 1999 6,5 % des Arbeitslohnes.
 
 Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe
 
Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung bestehen v. a. in Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe. Arbeitslosengeld entspricht einer Versicherungsleistung. Die Beschäftigten zahlen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze einen für alle gleichen Prozentsatz ihres Arbeitsentgelts in die Versicherung ein, wofür sie Anspruch auf Unterstützung im Falle der Arbeitslosigkeit erhalten. Seit dem 1. 1. 1994 liegt die Höhe der Versicherungsleistungen bei 67 % des letzten Nettoeinkommens (für Arbeitslose ohne Kinder 60 %). Die Bezugsdauer reicht von 6 bis zu 32 Monaten, je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und des Alters. Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, neben der dem Arbeitsamt zu meldenden tatsächlichen Arbeitslosigkeit ständig der Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen. Demgegenüber ist die Arbeitslosenhilfe keine Versicherungsleistung, sondern wird nach dem Prinzip der Fürsorge gewährt. Generell wird sie im Anschluss an das Arbeitslosengeld gezahlt, sobald der Anspruch auf jenes ausgelaufen ist. Sie wird aber auch an Arbeitslose entrichtet, die gewisse Anwartschaftszeiten nicht erfüllen. Zudem erfolgt im Gegensatz zum Arbeitslosengeld eine Bedürftigkeitsprüfung: Nur wenn die Einkommen der nächsten Angehörigen nicht ausreichen, wird die Leistung gewährt. Die Arbeitslosenhilfe beträgt 57 % (bei Arbeitslosen ohne Kinder 53 %) des letzten Nettoeinkommens. Entsprechend dem Fürsorgecharakter der Arbeitslosenhilfe trägt der Staat die Finanzierung aus Steuermitteln.
 
 Makro- und Mikroeffekte
 
Makroökonomisch gesehen kann die Arbeitslosenversicherung die Konjunktur stabilisieren. In Zeiten des Aufschwungs reduzieren die von den Arbeitnehmern zu zahlenden Versicherungsbeiträge deren Einkommen und damit die aggregierte Nachfrage der Volkswirtschaft. Dies trägt dazu bei, konjunkturelle Überhitzung zu vermeiden. In Zeiten der Rezession steigen die Transferleistungen an die Arbeitslosen, sodass deren Einkommen erhöht und damit die aggregierte Nachfrage belebt wird. In Zeiten der Rezession wird die zusätzliche Kaufkraft der Arbeitslosen den Beitragszahlern entzogen. Theoretisch kann dies die gesamtwirtschaftlichen Investitionen reduzieren, falls die Arbeitslosen eine niedrigere Sparquote als die Beitragszahler haben und die Investitionen ausreichend zinsreagibel sind. Auf Haushaltsebene reduziert eine Arbeitslosenversicherung tendenziell die Anreize zur Arbeitsaufnahme. Die mikroökonomische Theorie sagt, dass finanzielle Unterstützung von Arbeitslosen die Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Fluktuation auf dem Arbeitsmarkt erhöht. Erhält ein Arbeitsloser z. B.Mittel vom Staat, so ist er zunächst abgesichert und muss sich nicht schnell um eine neue Stelle bemühen. Je länger die Zahlungen laufen, desto länger sollte theoretisch auch die Arbeitslosigkeit sein. Empirische Studien in den USA zeigen, dass sich gegen Ende der Anspruchsdauer die Wiederaufnahme einer Arbeit häuft. Diese enge Verbindung von Dauer der Arbeitslosigkeit und Anspruchsdauer auf Unterstützung für Arbeitslose ist in Deutschland nicht eindeutig nachzuweisen. Grund dafür dürfte hauptsächlich sein, dass im Gegensatz zu den USA nach Ende der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld die staatliche Unterstützung in Deutschland nicht auf das in den USA sehr niedrige Sozialhilfeniveau fällt. Zentral für den Anreiz zur Arbeitsaufnahme ist somit der Abstand zwischen Nettoeinkommen und staatlicher Fürsorgeleistung.


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