ABGELTEN
abgelten: übersetzung
ạb||gel|ten 〈V. tr. 147; hat〉
1. bezahlen
2. ausgleichen, ersetzen
● eine Schuld, einen Verlust \abgelten; Mehrarbeit wird durch Freizeit abgegolten
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ạb|gel|ten <st. V.; hat:
[pflicht-, ordnungsgemäß] ausgleichen; eine empfangene Leistung durch eine gleichwertige andere ersetzen:
mit dieser Zahlung sind alle Ansprüche abgegolten;
eine Schuld in Devisen a.
Dazu:
Ạb|gel|tung, die; -, -en.
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ạb|gel|ten <st. V.; hat: [pflicht-, ordnungsgemäß] ausgleichen; eine empfangene Leistung durch eine gleichwertige andere ersetzen: mit dieser Zahlung sind alle Ansprüche abgegolten; eine Schuld in Devisen a.; Weil die Inflation in der Lohnrunde nicht voll abgegolten wird (Presse 7. 6. 84, 1); Ü seine papierene Welt, in der jeder Handschlag abgegolten werden musste (Heym, Schwarzenberg 198).