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ABLASSHANDEL

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Ablasshandel: übersetzung

Ablasshandel
 
Das Papsttum war um die Wende vom Mittelalter zur Neuzeit nicht zuletzt aufgrund seines weltlichen Herrschaftsanspruchs mannigfaltigen finanziellen Anforderungen unterworfen. Außerdem betrieb der auf äußere Pracht bedachte Medici-Papst Leo X. die Fertigstellung der neuen Peterskirche in Rom und schmückte seinen Palast mit den Kunstwerken der Renaissance. Die Finanzierung erfolgte vor allem mit Gebühren für die Verleihung kirchlicher Würden, was der Kirche den Vorwurf der Simonie, des Verkaufs von Ämtern oder Pfründen, eintrug. Die Kurie sicherte sich außerdem das Anrecht auf wichtige Pfründen und die Annaten, die Abgabe des ersten Jahresertrages eines vom Papst vergebenen Benefiziums an diesen. Die Kosten für die Einsetzung in ein kirchliches Amt konnten teilweise über Weihesteuern auf die Untertanen abgewälzt werden. Ein weiteres Mittel zur Geldbeschaffung waren Dispense, die Befreiung von der Verpflichtungskraft einer kirchlichen Rechtsnorm gegen Bezahlung, und der Ablass zeitlicher Sündenstrafen.
 
Das Finanzgebaren der Kurie traf auf Kritik weiter Kreise. Luther ergriff Partei, indem er feststellte, dass der Papst vermögender sei als der »reichste Crassus«.Die Adligen sahen sich durch die Vergabe der Pfründen von Rom aus und durch die päpstlichen Hofleute um ihre eigenen Versorgungsstellen betrogen. Die Humanisten beklagten die Ausbeutung der Gläubigen durch die Kurie. Kirchliche Würdenträger sahen in den Ansprüchen der Kurie eine Schmälerung ihrer Einkünfte. Der Vorwurf der Ämterkäuflichkeit und der materiellen Bereicherung traf nicht nur die Kurie, sondern galt auch der spätmittelalterlichen Kirche insgesamt.
 
Um den Neubau der Peterskirche finanzieren zu können, schrieb Leo X. 1515 einen besonderen Ablass aus. Sündenstrafen sollten durch die Zahlung eines Geldbetrages für den Bau der Peterskirche erlassen werden. Schon länger hatten Bankleute die Finanzierung des Ablassgeschäftes übernommen, so etwa in Deutschland die Fugger. Der unmittelbare Anlass zur Reformation in Deutschland entstand aus dieser Situation. Albrecht von Brandenburg erwarb 1513 die Würde eines Erzbischofs von Mainz. Da er aber schon die Diözesen Magdeburg und Halberstadt innehatte, verlangte der Papst neben dem Palliengeld, einer Zahlung für den Erwerb der erzbischöflichen Insignie, des Palliums, eine beträchtliche Summe für die Gestattung dieser Pfründenhäufung. Der junge Kurfürst musste sich diese Gelder bei den Fuggern leihen. Um den Kredit zu tilgen, überließ der Papst dem Mainzer Erzbischof das Recht, den Ablasshandel für acht Jahre in Deutschland durchzuführen. Die Hälfte der Einnahmen daraus sollte zur Tilgung des Darlehens dienen, die andere Hälfte an die Kurie gehen.
 
Die Ablässe wurden von Kommissarien vertrieben, die sie mit Geschick im einfachen Volk verbreiteten; der Ablasshandel war eine Folge des Finanzbedarfs der Kurie, aber auch der im Spätmittelalter angesichts der fundamentalen Veränderungen des mittelalterlichen Weltbildes sich steigernden Glaubensnot der Menschen.

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Ạb|lass|han|del, der <o. Pl.>: (bes. im 15./16. Jh. betriebener) Handel mit Ablassbriefen.


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