ZUGEHÖREN
zugehören: übersetzung
zu||ge|hö|ren 〈V. intr.; hat; poet.〉 = gehören
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zu|ge|hö|ren <sw. V.; hat (geh.):
(einer Sache) angehören, zu jmdm. od. etw. gehören:
einem Verschwörerkreis, einer Partei z.;
die beiden gehörten einander zu.
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zu|ge|hö|ren <sw. V.; hat (geh.): (einer Sache) angehören, zu jmdm. od. etw. gehören: einem Verschwörerkreis, einer Partei z.; Eine Mammutsiedelung wie Paris setzt sich aus vielen Quartieren und Gemeinden zusammen, von denen die wenigsten die Majestät des Ganzen erraten lassen, dem sie zugehören (Th. Mann, Krull 181); die beiden gehörten einander zu.