BETRIEBSSCHUTZ
Betriebsschutz: übersetzung
Be|triebs|schutz 〈m. 1; unz.〉 Werkschutz
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Be|triebs|schutz, der <o. Pl.>:
1. planmäßiger Schutz der Anlagen eines ↑ Betriebes (1 a).
2. Arbeitsschutz im ↑ Betrieb (1 a).
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Betriebsschutz,
Teil des Arbeitsschutzes.Der Betriebsschutz verfolgt den Zweck, den Arbeitnehmer vor Gefahren zu schützen, die sich mit der Arbeitsleistung, besonders in Betrieben, verbinden (Betriebssicherheit). Aufgrund seiner allgemeinen Fürsorgepflicht (§§ 618 BGB, § 62 HGB) ist der Arbeitgeber für den Betriebsschutz verantwortlich. Einschlägige Vorschriften enthalten auch die Gewerbeordnung (§§ 120 a ff.), die den Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht) die Möglichkeit der Überwachung des Betriebsschutzes gibt und seine Verletzung mit Strafe bedroht. Danach ist der Gewerbeunternehmer verpflichtet, Arbeitsräume, Maschinen u. Ä. so zu unterhalten, dass Arbeitnehmer so weit wie möglich geschützt werden. Vom Betriebsschutz wird auch die Einhaltung der guten Sitten und des Anstandes erfasst. Ferner dient ihm das Gerätesicherheitsgesetz in der Fassung vom 23. 10. 1992, das die Sicherheitsbestimmungen für technische Arbeitsmittel enthält, und die Arbeitsstätten-VO vom 20. 3. 1975.
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Be|triebs|schutz, der: 1. planmäßiger Schutz der Anlagen eines Betriebs (1 a). 2. Arbeitsschutz im ↑Betrieb (1 a).