beraten: übersetzung
Tipp geben; beistehen; (jemandem) Rat geben; gemeinsam nachdenken; beratschlagen
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be|ra|ten [bə'ra:tn̩], berät, beriet, beraten:
1. <tr.; hat (jmdm.) einen Rat geben, mit Rat beistehen:
sich von einem Anwalt beraten lassen; sie hat ihn bei seinem Kauf beraten.
2.
a) <tr.; hat gemeinsam überlegen und besprechen:
einen Plan beraten; <auch itr.> sie haben lange [darüber] beraten.
b) <+ sich> sich mit jmdm. [über etwas] besprechen [und sich dabei einen Rat holen]:
ich muss mich zuerst mit meiner Anwältin [darüber] beraten; die beiden berieten sich lange.
Syn.: ↑ absprechen, ↑ debattieren, ↑ diskutieren, ↑ durchkauen (ugs.), ↑ durchnehmen, ↑ durchsprechen, ↑ erörtern, ↑ klären, reden über, sich unterhalten über, sprechen über, ↑ übereinkommen.
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be|ra|ten 〈V.tr. u. V. intr. 193; hat〉
1. jmdn. \beraten jmdm. einen Rat geben, ratend beistehen
2. etwas \beraten gemeinsam überlegen u. besprechen
● wir haben den neuen Plan, das neue Projekt \beraten ● sich von jmdm. \beraten lassen ● jmdn. gut, schlecht, übel \beraten; damit bist du gut, wohl \beraten das ist ein guter Rat; sie haben stundenlang \beraten, ob und wie es geschehen soll ● (sich) mit jmdm. \beraten; ich habe mich mit ihm darüber \beraten, ob ..., wie ...; sie haben über die Ausführung des Planes \beraten ● \beratendes Mitglied einer Körperschaft, Vereinigung; jmdm. \beratend beistehen
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be|ra|ten <st. V.; hat [mhd. berāten = überlegen, anordnen (refl.: sich bedenken), zu ↑ 1raten]:
1. jmdm. einen Rat geben:
jmdn. gut, schlecht b.;
ein Verkäufer sollte seine Kunden b. können;
jmdm. beratend zur Seite stehen;
eine beratende Tätigkeit ausüben;
☆ gut, schlecht beraten sein (ugs.; [mit einem bestimmten Verhalten] richtig, falsch handeln: Sie sind gut beraten, wenn Sie sich gegen Röteln impfen lassen).
2.
a) gemeinsam überlegen u. besprechen, über etw. Rat halten:
eine Angelegenheit b.;
b) beratschlagen:
sie haben miteinander beraten, was zu tun sei;
c) <b. + sich> sich mit jmdm. [über etw.] besprechen.
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be|ra|ten <st. V.; hat [mhd. berāten = überlegen, anordnen (refl.: sich bedenken), zu ↑raten; 3: zu mhd. rāt = Vorrat; vgl. ↑Hausrat]: 1. jmdm. einen Rat geben: jmdn. gut, schlecht b.; ein Verkäufer sollte seine Kunden b. können; in dieser Sache will ich mich von einem Anwalt, Fachmann b. lassen; ... besaß Herr Quiche die unschätzbare Gabe, jeden Menschen in Sachen der Liebe vorurteilslos zu b. (Langgässer, Siegel 371); dieser Tage, in denen ich Sie bedienen und Sie bei der Zigarrenwahl b. durfte (Th. Mann, Krull 257); jmdm. beratend zur Seite stehen; eine beratende Tätigkeit ausüben; *gut/schlecht beraten sein (ugs.; [mit einem bestimmten Verhalten] richtig/falsch handeln): Sie sind gut beraten, wenn Sie sich vor der Reise gegen Malaria impfen lassen. 2. a) gemeinsam überlegen u. besprechen, über etw. Rat halten: eine Angelegenheit, ein Vorhaben b.; ein Schöffengericht, bei dem drei Fachrichter und sechs Laienrichter über Urteil und Strafmaß gemeinsam b. (Mostar, Unschuldig 7); de Gaulle und Adenauer berieten dort zwei Tage lang, teils mit ihren Wirtschaftsexperten, teils unter vier Augen (Dönhoff, Ära 137); jetzt ... fangen die westlichen Alliierten an zu b., wie man diesen Rechtsbruch beantworten soll (Dönhoff, Ära 78); b) beratschlagen: sie haben miteinander, er hat mit seiner Frau beraten, was zu tun sei; c) <b. + sich> sich mit jmdm. [über etw.] besprechen: ich muss mich mit meinem Anwalt über diese Sache b.; Ich berate mich mit einem jüngeren Architekten, der ... den Umbau betreuen kann (Frisch, Montauk 192). ∙ 3. <b. + sich> ↑versehen (1 a): Drum, werter Herr, beratet euch in Zeiten (nehmt euch beizeiten eine Frau; Goethe, Faust I, 3095).