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BERUFSGERICHTE

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Berufsgerichte,
 
Sondergerichte für die Angehörigen bestimmter Berufe, die die innere Ordnung des Berufsstandes sichern und seine Angehörigen zu standesgerechtem Verhalten bewegen sollen. Berufsgerichte sind beschränkt auf einige (akademische) Berufe, die das besondere Vertrauen der Öffentlichkeit in Anspruch nehmen (Ärzte, Apotheker, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, deren Berufsgerichte als Anwaltsgerichte bezeichnet werden); sie sind zum Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Instanzenzug ab Landgericht) angegliedert und mit Berufsrichtern und berufsständischen ehrenamtlichen Richtern besetzt.Das Verfahren ist dem Strafprozess nachgebildet. Als Maßnahmen sind Warnung (Verwarnung), Verweis, Geldbuße und Ausschließung aus dem Berufsstand (Berufsverbot) zulässig, zusätzlich bleibt die Ahndung durch die Strafgerichtsbarkeit möglich. Die Rechtsgrundlagen für die Berufsgerichte sind teils bundesrechtlich (z. B. durch die Bundesrechtsanwaltsordnung für die Anwaltsgerichte), teils landesrechtlich (z. B. für die Architekten) geregelt.


T: 148