DEFACTOANERKENNUNG
De-facto-Anerkennung: übersetzung
De-fạc|to-An|er|ken|nung 〈f. 20; Rechtsw.〉 Anerkennung ohne rechtl. Grundlage, nur aufgrund bestehender Tatsachen
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De-fạc|to-An|er|ken|nung, die:
Anerkennung eines Sachverhaltes o. Ä. aufgrund bestehender Tatsachen u. Gegebenheiten:
die Politiker forderten eine D. dieser Verhältnisse.
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De-fạc|to-An|er|ken|nung, die: Anerkennung eines Sachverhaltes o. Ä. aufgrund bestehender Tatsachen u. Gegebenheiten: die Politiker forderten eine D. dieser Verhältnisse.