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ABNEHMERBINDUNGEN

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Abnehmerbindungen,
 
Wettbewerbsrecht: vertraglich abgesicherte Bindung der absatzpolitischen Handlungsfreiheit von Groß- oder Einzelhändlern durch den Hersteller, z. B. durch Preisbindungen, Ausschließlichkeitsbindungen, Vertriebsbindungen. Es gelten hierbei die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 17, 18, 26 Absatz 2).


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