AUSLÄNDERBEAUFTRAGTER
Ausländerbeauftragter: übersetzung
Aus|län|der|be|auf|trag|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 Person, die in staatl. Institutionen od. privaten Firmen mit den Belangen der Ausländer betraut ist
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Aus|län|der|be|auf|trag|ter <vgl. ↑ Beauftragter:
in Verwaltungen, Landesregierungen o. Ä. mit dem Themenbereich Migration beauftragte Person.
Um dem Aspekt der Integration den Vorrang vor dem Aspekt des Fremdseins zu geben, werden immer mehr Ausländerbeauftragte in Integrationsbeauftragte umbenannt, z. B. der Integrationsbeauftragte der Bundesregierung.