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DUMPING: GRUNDLAGEN

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Dumping: Grundlagen
 
Nach den Regelungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) liegt Dumping vor, wenn die Ware eines Landes unter ihrem »normalen Wert« auf dem Markt eines anderen Landes angeboten wird. Der »normale Wert« wird in der Regel durch den Inlandspreis der Ware, korrigiert um Transportkosten, bestimmt. Beim Dumping liegt also eine räumliche Preisdifferenzierung vor. Wird die Ware im Inland nicht vertrieben, so können, um den »normalen Wert« zu bestimmen, die Preise vergleichbarer Waren auf dem Inlandsmarkt oder die Grenz- bzw. Durchschnittskosten bei der Produktion herangezogen werden. Das Ziel von Dumpingmaßnahmen ist häufig die Eroberung eines ausländischen Marktes; die Industrie im Exportland soll verdrängt werden. Ist die angestrebte Marktposition erreicht, werden die Preise wieder erhöht. Privatwirtschaftliches Dumping ist langfristig nicht durchzuhalten, wenn ein Rückimport der Waren möglich ist. Staatliche Maßnahmen zur Verhinderung eines Rückimports sind Zölle oder Einfuhrkontingente. Bei wirtschaftspolitischem Dumping wird der Exportpreis durch eine entsprechende staatliche Wirtschaftspolitik, z. B. über Exportsubventionen, gesenkt.
 
Valutadumping bedeutet das Erlangen von Absatzvorteilen auf Exportmärkten durch eine gezielte und fortlaufende Abwertung der eigenen Währung (Beggar-my-Neighbour-Policy).Sozial- bzw. Umweltdumping liegt vor, wenn niedrige Exportpreise durch geringe Sozialleistungen bzw. durch geringe Umweltauflagen in den Exportländern ermöglicht werden.
 
 GATT und Antidumping
 
Bereits in der »Kennedy-Runde« des GATT (1964 - 1967) wurden Regelungen zum Antidumping festgelegt. Zur Abwehr ausländischen Dumpings dürfen Antidumpingzölle eingeführt werden. Um einen Missbrauch des Antidumpingzoll-Arguments zu verhindern, wurden im GATT die notwendigen Bedingungen zur Einführung eines solchen Zolls sehr streng definiert. So ist es erforderlich, eine erhebliche Schädigung der inländischen Produktion nachzuweisen. In der »Uruguay-Runde« (1986 - 1993) wurden diese Regelungen genauer gefasst. Danach sind beispielsweise bei nur geringer Preisdifferenzierung (Ermäßigungen der Exportpreise um bis zu 2 %) oder unbedeutenden Importmengen (Marktanteile von unter 3 %) die Untersuchungen einzustellen. Außerdem dürfen bestimmte Subventionen (etwa zur Forschungs- und Regionalförderung) nicht mit Ausgleichszöllen belegt werden. Überdies wurde die Laufzeit von Strafzöllen auf höchstens fünf Jahre begrenzt. Valuta-, Sozial- und Umweltdumping entsprechen nicht der im GATT festgelegten Definition für Dumping und können somit nicht über die bisherigen Antidumping- Regelungen verhindert werden.
 
 Sozialdumping, Umweltdumping
 
Im Falle des Sozialdumpings beruht der Preisvorteil auf niedrigen Lohn- und Lohnnebenkosten sowie geringen Sozialleistungen in den exportierenden Ländern. In der »Uruguay-Runde« des GATT wurden, v. a. von den USA und Frankreich, Forderungen nach der Einbeziehung einer Sozialklausel in das Welthandelssystem laut. Dadurch soll ein Mindestmaß an Sozialstandards gesichert sowie Kinderarbeit verhindert werden. Handelspolitische Sanktionen könnten demnach gegen solche Länder verhängt werden, die gewisse Mindeststandards im Hinblick auf Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte nicht einhalten. Befürworter dieser Mindeststandards befürchten zunehmenden Druck auf das Lohnniveau der Industrieländer. Wenn dieses nicht nach unten abgesenkt werden könne, würden Produktionsstätten in die Niedriglohnländer verlagert und z. B. in Deutschland Arbeitsplätze abgebaut werden. Entwicklungs- und Schwellenländer lehnen eine Sozialklausel im Welthandelssystem ab. Aus ihrer Sicht versteckt sich dahinter ein neues protektionistisches Instrument der Industrieländer zur Abschottung ihrer Märkte. Sie befürchten, durch Einführung »grüner« Handelshürden in ihrem Fortschritt gebremst zu werden. Als Argument gegen die Sozialklausel führen sie an, dass die Wohlstandsgewinne aus dem Freihandel das Lebens- und Umweltschutzniveau in Entwicklungsländern und Reformstaaten von selbst heben würden. Nach Ansicht der Welthandelsorganisation (WTO) sollte der wirtschaftlichen Herausforderung mit ausländischen Investitionen in diesen Ländern, nicht aber mit Handelsbeschränkungen begegnet werden. Forderungen nach Sanktionen bestehen auch gegen solche Länder, deren Produkte aufgrund niedriger Umweltschutzstandards billig angeboten werden können, die Umweltdumping betreiben. Fehler im Bereich Umweltschutz zu machen, was die heutigen Industrieländer bereits hinter sich haben, wird den Entwicklungsländern nicht zugestanden. Unter dem Begriff des Umwelt- oder Ökodumpings versteht man allerdings auch, dass strenge Umweltschutzvorschriften der Industrieländer durch Produktionsverlagerungen in weniger umweltbewusste Staaten umgangen werden.


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