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BANNRECHTE

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Bannrechte,
 
Banngerechtigkeiten, Zwangs- und Bannrechte, Nutzungsrechte (Gerechtsame), aufgrund derer die Einwohner eines Bezirks (Bannbezirk) gezwungen waren, die für den Haushalt und das wirtschaftliche Leben notwendigen Gegenstände bei bestimmten Berechtigten (Bannherren) zu erwerben (Mühlen-, Bäckerei-, Brauzwang; Bannwein). Die Bannrechte sind durch die Gewerbeordnung (1873) aufgehoben worden.
 


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