Hintermann: übersetzung
Strippenzieher (umgangssprachlich); Eminenz; Dunkelmann; Drahtzieher
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Hin|ter|mann ['hɪntɐman], der; -[e]s, Hintermänner ['hɪntɐmɛnɐ], seltener auch: …leute:
1. Person, die sich (in einer Reihe, Gruppe o. Ä.) hinter einer anderen Person befindet /Ggs. Vordermann/: die Schülerin flüsterte mit ihrem Hintermann.
Syn.: ↑ Nachbar, ↑ Nachbarin.
2. Person, die etwas aus dem Hintergrund lenkt, ohne selbst in Erscheinung zu treten:
die Hintermänner des Attentats konnte man nicht belangen.
Syn.: ↑ Drahtzieher, ↑ Drahtzieherin, graue Eminenz.
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Hịn|ter|mann 〈m. 2u〉
1. jmd., der hinter einem sitzt od. steht
2. späterer Wechselinhaber
3. 〈fig.〉
3.1 geheimer Ratgeber, jmd., der einen anderen heiml.unterstützt, lenkt
3.2 heiml. Gewährsmann
● mein \Hintermann (in der Schulklasse, im Glied)
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Hịn|ter|mann , der <Pl. …männer, seltener auch: …leute>:
1.
a) jmd., der (in einer Reihe, Gruppe o. Ä.) unmittelbar hinter einem, einer andern steht, geht, sitzt, fährt o. Ä.:
dein H.;
H.! (Ballspiele; Vorsicht, hinter dir, hinter diesem Spieler steht ein gegnerischer Spieler!);
b) <Pl.> (bei einigen Ballspielen) Abwehrspieler.
2. heimlicher Gewährsmann.
3. jmd., der eine fragwürdige od. verwerfliche Aktion aus dem Hintergrund lenkt; Drahtzieher:
die Hintermänner des Putsches.
4. (Finanzw.) späterer Wechselinhaber.
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Hịn|ter|mann, der <Pl. ...männer>: 1. a) (in einer Reihe, [An]ordnung) jmd. (auch Schiff, Wagen usw.), der hinter jmdm. sitzt bzw. steht, fährt usw.: mein, dein H.; H.! (Ballspiele; Vorsicht, hinter dir, hinter diesem Spieler steht ein gegnerischer Spieler!); b) <Pl.> (bei einigen Ballspielen) Abwehrspieler. 2. heimlicher Gewährsmann. 3. <meist Pl.> jmd., der eine fragwürdige od. verwerfliche Aktion aus dem Hintergrund lenkt: die Hintermänner des Putsches; nur keine schlafenden Hunde wecken mit Enthüllungsgeständnissen über Mittäter, Auftraggeber oder gar Hintermänner (Prodöhl, Tod 107). 4. (Finanzw.) späterer Wechselinhaber.